Mecklenburg-Vorpommern
Der „Integrierte Teilhabeplan Mecklenburg-Vorpommern“ (ITP M-V) wurde zum 1. Januar 2018 auf Beschluss der Sozialhilfeträger eingeführt und wird seitdem als Bedarfsermittlungsinstrument angewendet.
Der „Integrierte Teilhabeplan Mecklenburg-Vorpommern“ (ITP M-V) wurde zum 1. Januar 2018 auf Beschluss der Sozialhilfeträger eingeführt und wird seitdem als Bedarfsermittlungsinstrument angewendet.