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BTHG-Kompass 4.5
Hier haben Sie die Möglichkeit, die bislang veröffentlichten Antworten in unserem BTHG-Kompass zu kommentieren, zu ergänzen oder eine Frage zu vertiefen. Sie können uns auch weiterführende Literatur- oder Rechtsprechungshinweise geben.
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Beitrag #1000
Bei einer stationären Unterbringung im Rahmen der Eingliederungshilfe ist nach meiner Kenntnis der Anteil im Heim Sozialhilfepflichtig.
Wie verhält es sich dann mit der Prämisse, dass die Ehefrau nicht mehr zur Zahlung herangezogen werden soll? Der Aufenthalt soll im Rahmen von Bewährungsauflagen erfolgen. Die Ehefrau trägt den überwiegenden Teil der Kosten des häuslichen Aufwands und ist nicht willens die Rücklagen der Altersvorsorge offenzulegen, der Ehemann ist 58 Jahre alt.
Ist die Ehefrau wirtschaftlich schützenswert?