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BTHG-Kompass 2.2

Sie können an dieser Stelle Einsicht in die Dokumente des Themas nehmen.

Inhaltsverzeichnis

BTHG-Kompass 2.2

Erfolgsfaktoren des Budget für Arbeit

Welche Erfolgsfaktoren können, auch aus den Erfahrungen mit den bisherigen Modellprojekten der Bundesländer, zum Gelingen des Budgets für Arbeit beitragen?



Antwort:

Für das zum 1. Januar 2018 mit dem BTHG bundesweit eingeführte Budget für Arbeit kann aufgrund des frühen Zeitpunkts noch keine Einschätzung über die Erfolgsfaktoren abgegeben werden. Jedoch liegen aus verschiedenen Bundesländern, die ein Budget für Arbeit zuvor als Modellprojekt realisiert haben, Erkenntnisse über förderliche und hinderliche Faktoren des Übergangs auf den allgemeinen Arbeitsmarkt durch ein Budget für Arbeit vor.

Erfolgsfaktoren des Budgets für ArbeitErfahrungen mit dem Budget für Arbeit in Rheinland-PfalzEvaluation des Hamburger Modellprogramms eines Budgets für Arbeit (2012-2014)Materialien

Andere Leistungsanbieter

Andere Leistungsanbieter bieten Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben für Menschen mit Behinderungen in den Bereichen berufliche Bildung oder Beschäftigung an und sollen das Angebot außerhalb der Werkstätten für behinderte Menschen ergänzen.

Zahlen zu den bisherigen Anträgen anderer Leistungsanbieter

Wir sind daran interessiert, ob bislang Erkenntnisse und Zahlen aus den Bundesländern über die bisherigen Anträge auf Anerkennung als Anderer Leistungsanbieter nach § 60 SGB IX vorliegen.

Wie viel Interesse besteht an der Anerkennung und aus welchen Bereichen kommen die Antragsteller (Träger, WfbM, Wirtschaft etc.)?

Wie viele Anträge wurden bislang bewilligt und in welchen Bundesländern?

Können Sie hierzu Zahlen nennen?

Wenn keine Zahlen vorliegen sollten, wo kann die Anzahl der Anträge erfragt werden und werden diese Daten in der nächsten Zeit evaluiert?

Wer wäre in diesem Bereich Ansprechpartner, das BMAS?

Vielen Dank für eine Auskunft.



Antwort:

Anzahl der zugelassenen anderen Leistungsanbieter

Die zugelassenen anderen Leistungsanbieter werden von dem Informationssystem REHADAT erfasst. Auf dem Portal lassen sich die Adressen von anderen Leistungsanbietern, die einen Vertrag zur Durchführung von Leistungen nach § 60 SGB IX mit einem Leistungsträger geschlossen haben, finden. Die Basisangaben werden gemäß einer Absprache mit den Leistungsträgern nach Vertragsabschluss an REHADAT gemeldet.


Laut REHADAT lassen sich derzeit (Stand November 2019) insgesamt 20 zugelassene andere Leistungsanbieter in sieben Bundesländern ausfindig machen (REHADAT 2019). Von diesen bieten 16 Leistungen im Berufsbildungs-und Eingangsverfahren (§ 57 SGB IX) sowie vier im Arbeitsbereich der WfbM (§ 58 SGB IX) an. Es fällt zudem auf, dass besonders (Berufs-) Bildungswerke sowie Werkstätten sich als andere Leistungsanbieter bewerben. Die freie Wirtschaft, als Anbieter von Leistungen des § 57 und § 58 SGB IX, ist bei der derzeitigen Auflistung von REHADAT nicht wiederzufinden.
Neben der Auflistung von REHADAT lassen sich Zahlen und Erkenntnisse beim jeweils zuständigen Rehabilitationsträger in den einzelnen Bundesländern erfragen. Das BMAS wird zudem Daten zu anderen Leistungsanbietern im Rahmen der Finanzuntersuchung nach Artikel 25 Absatz 4 BTHG erheben.

Materialien

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