Welche Kriterien muss eine Leistung zur sozialen Teilhabe der Eingliederungshilfe erfüllen?

BTHG-Kompass

Allgemeine Fragen

Die Leistungen zur Sozialen Teilhabe sind eine Leistungsgruppe der Leistungen zur Teilhabe mit dem Ziel der sozialen Rehabilitation. Die bislang bekannte Leistungsgruppe "Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft" wurde zum 1. Januar 2018 in "Leistungen zur Sozialen Teilhabe" umbenannt (§§ 76 ff. SGB IX).

Welche Kriterien muss eine Leistung zur sozialen Teilhabe der Eingliederungshilfe erfüllen?

Gibt es feste und objektive Kriterien, die ein Angebot erfüllen muss, um als Leistung zur sozialen Teilhabe im Rahmen der Eingliederungshilfe in Frage zu kommen?

Prof. Dr. Thorsten Hinz

Kein verbindlicher Kriterienkatalog

Es gibt keinen feststehenden und verbindlichen Kriterienkatalog für Angebote zu Leistungen der Sozialen Teilhabe. Die Leistungen der Sozialen Teilhabe sind im BTHG konkret beschrieben (siehe §§ 113 ff. u. § 76 bis § 84 SGB IX) und müssen sich am jeweils relevanten individuellen Bedarf messen. Der Katalog der Leistungen ist nicht abschließend, so dass auch Raum bleibt für andere oder weitere Bedarfe. In der Praxis wird zwischen Leistungsträger, Leistungsberechtigtem und Leistungserbringer zu klären sein, was angemessen und verhältnismäßig und fachlich realisierbar ist. Dafür müssen in den Bundesländern die Landesrahmenverträge die Voraussetzungen und Orientierungen schaffen.

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