DF Trägerübergreifende Zusammenarbeit im Teilhabeplanverfahren

14.03.-16.03.2022

Trägerübergreifende Zusammenarbeit im Teilhabeplanverfahren

Das Ziel des Teilhabeplanverfahrens nach dem SGB IX ist die Leistungsgewährung, wie aus einer Hand für Menschen mit Behinderungen. Das Teilhabeplanverfahren erfordert ein hohes Maß an Kooperation und Koordination zwischen den verschiedenen Reha-Trägern. Diese Zusammenarbeit aufzubauen und zu strukturieren, ist eine große Herausforderung im gegliederten Sozialleistungssystem.

Die digitale Fachveranstaltung wurde in Kooperation mit der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) durchgeführt und bot eine Plattform, auf der Vertreterinnen und Vertreter verschiedener Reha-Träger ihre Erfahrungen zur trägerübergreifenden Zusammenarbeit im Reha-Prozess und vor allem im Teilhabeplanverfahren nach dem BTHG zusammentragen konnten. Am ersten Veranstaltungstag wurden grundlegende Begrifflichkeiten zur UN-Behindertenrechtskonvention in Verbindung mit einem gegliederten Sozialleistungssystem sowie zum Reha-Prozess und das Teilhabeplanverfahren erläutert. Am zweiten und dritten Veranstaltungstag wurden im Rahmen eines Planspiels, einzelne Schritte des Verfahrens bearbeitet und Herausforderungen und Lösungsmöglichkeiten in der Zusammenarbeit mit anderen Trägern identifiziert. Die Teilnehmenden lernten die Strukturen und Prozesse der anderen Träger kennen und gewannen einen Einblick in die Zuständigkeiten im trägerübergreifenden Verfahren anhand konkreter Fallbeispiele. 

Die Grundlage bildete die Gemeinsame Empfehlung zum Reha-Prozess der BAR. Der darin beschriebene Prozess wurde auf ein Fallbeispiel pro Teilgruppe angewendet. Konkrete Erfahrungen zu Herausforderungen in der Zusammenarbeit wurden thematisiert, Ursachen nachvollzogen und Lösungsvorschläge erarbeitet. Der gemeinsame Austausch erweiterte das fachliche Netzwerk der Teilnehmenden und schuf die Grundlage für eine vertiefte Zusammenarbeit.
 

Präsentationen

Hier finden Sie die Präsentationen der Vorträge im PDF-Format. Die Präsentationen sind nicht barrierefrei. Barrierefreie Versionen werden demnächst zur Verfügung gestellt.

 

Vortrag und Diskussion: Die UN-Behindertenrechtskonvention, das gegliederte Sozialleistungssystem und die trägerübergreifende Zusammenarbeit –
eine Bestandsaufnahme

Referierende: Prof. Dr. Katja Nebe, Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

 

Vortrag: Teil 1: Beratung, Bedarfserkennung, Antragstellung, Zuständigkeitsklärung
Referierende: Franziska Fink, BAR e. V.; Dr. Christiane Goldbach, BAR e. V.

 

Vortrag: Teil 2: Umfassende Bedarfsermittlung und -feststellung – eine Bestandsaufnahme
Referierende: Dr. Christiane Goldbach, BAR e. V.

 

Vortrag: Teilhabeplanung im Teilhabeverfahrensbericht
Referierende: Dr. Lisa Ulrich, BAR e. V.

 

Vortrag: Teil 3: Teilhabeplanung und Teilhabeplankonferenz
Referierender: Markus Twehues, BAR e. V.

PROGRAMM

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10.09.2024

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Art
Vertiefungsveranstaltung
Zeit
10.09.2024 09:30 Uhr – 16:00 Uhr
Ort
http://umsetzungsbegleitung-bthg.vidivent.de

Das Ziel des Teilhabeplanverfahrens nach dem SGB IX sind Lösungen wie aus einer Hand für Menschen mit Behinderungen. Das Teilhabeplanverfahren erfordert ein hohes Maß an Kooperation und Koordination der verschiedenen Reha-Träger. Die Veranstaltung soll eine Plattform bieten, auf der Vertreterinnen und Vertreter verschiedener Reha-Träger ihre Erfahrungen mit der trägerübergreifenden Zusammenarbeit im Reha-Prozess und vor allem im Teilhabeplanverfahren nach dem BTHG zusammentragen.

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