Das Ziel des Teilhabeplanverfahrens nach dem SGB IX sind Lösungen, wie aus einer Hand für Menschen mit Behinderungen. Das Teilhabeplanverfahren erfordert ein hohes Maß an Kooperation und Koordination der verschiedenen Reha-Träger. Diese Zusammenarbeit aufzubauen und zu strukturieren ist eine große Herausforderung im gegliederten Sozialleistungsystem.
Wie erfolgt die "Übergabe" eines seelisch behinderten Menschen, wenn dieser aus der Jugendhilfe herausfällt? Wechselt die Zuständigkeit automatisch auf den …
Eine alleinerziehende Mutter ist aufgrund ihrer psychischen Erkrankung auf Unterstützung im Alltag bei der Erziehung ihrer jugendlichen Tochter angewiesen. Welche …
Gemäß § 42 Abs. 2 SGB IX gibt es einen sehr umfangreichen Katalog an Leistungen zur medizinischen Rehabilitation. Muss im Falle des Zusammentreffens von …
Ist das Formblatt HB/A der Gesundheitsämter ein Gutachten nach § 28 gemeinsame Empfehlungen bzw. § 17 SGB IX?
Aus den bisherigen Beiträgen auf Ihrer Seite geht hervor, dass die Steuerung der bisherigen Hilfeprozesse nicht mehr in der Hand des Leistungserbringers liegt, sondern …
Wie viele Fälle können im Fallmanagement von einer Person betreut werden? Welche Anhaltspunkte sind zu berücksichtigen?
Als Sozialarbeiterin bei einem Leistungserbringer stelle ich fest, dass bisher für die von mir leistungsberechtigten Menschen mit psychischen Erkrankungen kein …
Gemäß § 25 Abs. 2b der gemeinsamen Empfehlung wird die Teilhabeplanung im Sinne von Abs. 2a nicht durchgeführt, wenn die verschiedenen Verwaltungsverfahren sachlich …
In welchen Fällen muss ein Teilhabeplanverfahren durchgeführt werden?