Seit im Februar 2019 die neue Gemeinsame Empfehlung Reha-Prozess (GE RP) erschienen ist, hat die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) häufig gestellte Fragen rund um die einzelnen Prozessschritte gesammelt. 25 ausgewählte Fragen mit entsprechenden Antworten wurden nun als FAQ veröffentlicht.
Veranstaltungen zum Thema '§ 26 SGB IX'
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Kompass-Einträge zum Thema '§ 26 SGB IX'
Teilhabeplanverfahren » Koordinierung der Leistungen
Rolle der Kinder- und Jugendhilfe bei der Zusammenarbeit der Rehabilitationsträger
Aus den bisherigen Beiträgen auf Ihrer Seite geht hervor, dass die Steuerung der bisherigen Hilfeprozesse nicht mehr in der Hand des Leistungserbringers liegt, sondern …
Aus den bisherigen Beiträgen auf Ihrer Seite geht hervor, dass die Steuerung der bisherigen Hilfeprozesse nicht mehr in der Hand des Leistungserbringers liegt, sondern durch den Leistungsträger erfolgen soll. Wenn es nun um Leistungen geht, die aus den Systemen Jugendhilfe und Krankenhilfe für ein Kind erfolgen sollen, für wen gelten dann die Verfahrensregeln nach dem SGB IX (Kooperation, Bedarfsermittlung und Koordination der Rehabilitationsträger)? Ist die Kinder- und Jugendhilfe überhaupt noch an diese Regeln, insbesondere die der Zusammenarbeit nach § 25 SGB IX, gebunden oder gelten diese nur noch für die Krankenkassen? Führt die Krankenkasse dann das Teilhabeplanverfahren mit dem Jugendamt? Und wer erstellt zur Sicherung der Zusammenarbeit gemeinsame Empfehlungen nach § 26 SGB IX?
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