Expertinnen und Experten sind sich jedenfalls schnell einig: das BTHG bietet zahlreiche positive Impulse für die Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. Doch was kommt davon in der Praxis tatsächlich an? In welchem Wortsinn das gemeint sein kann und woran das jeweils liegt, dazu gibt es vielfältige Vermutungen. Das betrifft auch und gerade die trägerübergreifenden Regelungen in Teil 1 SGB IX. Mangelnder Realitätsbezug von Recht einerseits und unzureichende Umsetzung von Recht andererseits sind bespielhafte – hier ganz bewusst zugespitzte – Hypothesen.
Unabhängig von dem Wahrheitsverdacht einzelner Hypothesen bleibt im Ergebnis eine substanzielle Lücke zwischen den politisch proklamierten und gesetzlich verankerten Zielen und Aufträgen für die Rehabilitation und Teilhabe, und dem, was „in echt“ passiert. Dieser Befund berührt unmittelbar die gesetzlichen und satzungsgemäßen Aufgabestellungen der BAR bzw. ihrer Mitglieder zur trägerübergreifenden, einheitlichen und personenzentrierten Gestaltung der Rehabilitation.
Hier setzt das Fachgespräch „Teilhabe: Recht trifft Praxis“ an, um im Dialogformat „A trifft B“ Spielräume für ein besseres Miteinander von Recht und Praxis auszuloten.
In einer bisher einmaligen Konstellation werden Akteurinnen und Akteure aus Recht und Praxis der Rehabilitation zusammenkommen, um gemeinsam zu sondieren, wie das Miteinander von Recht und Praxis besser als bisher gelingen kann. Angesprochen sind insbesondere Fachpolitik, Rechtsprechung, Reha-Träger, Rechtswissenschaft, Leistungserbringer, Beratende und Verbände von Menschen mit Behinderungen. Die Leitidee ist der verbesserte Brückenschlag zwischen Recht und Praxis. Ganz bewusst werden dabei beide Perspektiven, des Rechts und der Praxis, gleichermaßen eingenommen. Gemeinsam soll zudem überlegt werden, wie der „Schlagbaum“ der Komplexität des Teilhaberechts, allzu oft ein Hindernis für bedarfsgerechte Lösungen, überwunden werden kann.
Der erste Veranstaltungstag steht vor allem im Zeichen von parallelen Dialogwerkstätten. Hier werden Vorschläge für eine solidere Konstruktion der Brücken zwischen Recht und Praxis entwickelt. In der anschließenden Diskussionsrunde unter dem Motto „Ufer in Sicht?" werden die Ergebnisse des Tages erörtert. Den 1. Tag beschließen wir mit einem „Get together".
Am 2. Tag sollen dann erste Lösungen aus den bisherigen Vorschlägen erarbeitet werden. Dabei wird ein möglichst konkretes Commitment aus dem Kreis der Tagungsteilnehmenden für konkrete Schritte zu möglichen Verbesserungen angestrebt. Alle Beteiligten sollen Bausteine mit auf den Weg nehmen können für bessere Brücken zwischen Recht und Praxis.