Durch das Teilhabestärkungsgesetz wurden ab dem 1. Januar 2022 bundesweit sogenannte „Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber“ nach § 185a SGB IX eingeführt. Sabine Pfennig-Engel von der FAW gGmbH gibt in Ihrem Vortrag spannende Einsichten in die Arbeit als Einheitliche Ansprechstelle für Arbeitgeber (EAA) in Berlin.
Seit 2018 gibt es mit dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) für Menschen mit Behinderungen eine Alternative zur beruflichen Bildung und Arbeit in einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM): die sogenannten Anderen Leistungsanbieter (§ 60 SGB IX). Michael Jahn von der Diakonie Rosenheim spricht in seinem Vortrag über die Herausforderungen als Anderer Leistungsanbieter.
Das Budget für Ausbildung nach § 61a SGB IX soll Menschen mit Behinderung eine reguläre Berufsausbildung ermöglichen. Bisher werden nur wenige Budgets in Anspruch genommen. Julia Zeller und Sven Neumann berichten in ihrem Vortrag zusammen mit Budgetnehmenden wie eine Umsetzung erfolgreich sein kann.