Durch das Teilhabestärkungsgesetz wurden ab dem 1. Januar 2022 bundesweit sogenannte „Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber“ nach § 185a SGB IX eingeführt. Sabine Pfennig-Engel von der FAW gGmbH gab in Ihrem Vortrag spannende Einsichten in die Arbeit als Einheitliche Ansprechstelle für Arbeitgeber (EAA) in Berlin.
Das Budget für Ausbildung nach § 61a SGB IX soll Menschen mit Behinderung eine reguläre Berufsausbildung ermöglichen. Bisher werden nur wenige Budgets in Anspruch genommen. Julia Zeller und Sven Neumann berichteten in ihrem Vortrag zusammen mit Budgetnehmenden wie eine Umsetzung erfolgreich sein kann.
Das Ziel des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) ist es, Menschen mit Behinderungen ein selbstbestimmtes und personenzentriertes Leben zu ermöglichen und ihre Teilhabe an der Gesellschaft zu stärken. Im Bereich der Teilhabe am Arbeitsleben „sollen vor allem den Menschen mit Behinderungen, die heute einen Anspruch auf Leistungen in einer WfbM haben, Chancen außerhalb der Werkstatt eröffnet werden“ (BT-Drs. 18/9522: 194).