Regionalkonferenz Rheinland-Pfalz & Saarland

29. und 30. November 2021

Regionalkonferenz Rheinland-Pfalz & Saarland

Das Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung des Landes Rheinland-Pfalz und das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie des Saarlandes sowie das Projekt Umsetzungsbegleitung BTHG veranstalten am 29. und 30. November eine gemeinsame digitale Regionalkonferenz zum Umsetzungsstand des BTHG.

PROGRAMM

Stand: 22. November 2021

INHALT

Mit Inkrafttreten der dritten Reformstufe des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) zum 1. Januar 2020 wurde der Systemwechsel in der Eingliederungshilfe vollzogen. Alle an der Umsetzung des Gesetzes beteiligten Akteure blicken auf vier Jahre intensiver Vorbereitung und tiefgreifende Veränderungen zurück. Nun gilt es, die neue Rechtslage anzuwenden, Unsicherheiten auszuräumen und neue Formen der Zusammenarbeit zu etablieren.

Das Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung des Landes Rheinland-Pfalz und das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie des Saarlandes sowie das Projekt Umsetzungsbegleitung BTHG laden Beteiligte aus allen Bereichen des sozialrechtlichen Dreiecks ein, in diesem herausfordernden Umsetzungsprozess einen Moment inne zu halten. Im Rahmen dieser Regionalkonferenz ziehen Vertreterinnen und Vertreter der Träger der Eingliederungs- und Sozialhilfe, der Leistungserbringer, der Organisationen der Menschen mit Behinderungen und der Akteure des Betreuungswesens Bilanz zur Umsetzung des BTHG in beiden Bundesländern. Im Fokus stehen Umsetzungserfahrungen sowie aktuelle Herausforderungen.

 

Forum 1 Folgen der Leistungstrennung: Erfahrungen aus dem Bereich Wohnen

Das Forum baut auf einem Vortrag des Projekts der modellhaften Erprobung nach Art. 25 Abs. 3 BTHG des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie des Saarlands auf. Ein/e Vertreter/in des Projekts berichtet zu den Erfahrungen aus dem Bereich Wohnen und den Lösungen, die insbesondere für Kosten der Unterkunft, die 125 Prozent der ortsüblichen Mieten übersteigen, und Kurzzeitwohnen entwickelt wurden. In den vorab aufgezeichneten Vorträgen haben Vertreterinnen und Vertreter Leistungsträger, Leistungserbringer und der Menschen mit Behinderungen zu ihren Erfahrungen zur Berechnung und zum Umgang mit den Kosten der Unterkunft geschildert. Die Teilnehmenden diskutieren im Anschluss ihre Erfahrungen mit verschiedenen Wohnmodellen und Unklarheiten in der Kostenzuordnung, insbesondere auch bei Neubauten durch Leistungserbringer sowie die Barmittelermittlung im Gesamtplanverfahren für Leistungsempfänger in besonderen Wohnformen.

 

Forum 2 Teilhabe am Arbeitsleben

Das Forum beleuchtet die Leistungen des SGB IX, die Menschen mit Behinderungen beim Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt unterstützen sollen. In einem einführenden Kurzvortrag schildern ein/e Budgetnehmer/in und deren/dessen Arbeitgeber/in ihre Erfahrungen mit dem Budget für Arbeit/Ausbildung/Arbeitsplatz bei einem anderen Leistungsanbieter. In den vorab aufgezeichneten Vorträgen haben Vertreterinnen und Vertreter der Leistungsträger und Leistungserbringer ihre Erfahrungen mit den neuen Leistungsbeschreibungen für die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben geschildert. Die Teilnehmenden diskutieren anschließend, welche Strukturen und Maßnahmen vorhanden sein müssen, damit die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben den Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt möglich machen.

 

Forum 3 Qualität und Wirksamkeit

Das Forum bietet als Workshop eine Grundlage, ein gemeinsames Verständnis angebotsbezogener Wirksamkeit in Abgrenzung zu individueller Wirkung und Ergebnisqualität zu entwickeln. In einem vorab aufgezeichneten Vortrag hat Sebastian Ottmann, Evangelische Hochschule Nürnberg, die Begrifflichkeiten aus der sozialwissenschaftlichen Sicht, den Nutzen von wirkungsorientiertem Arbeiten und das Wirkungsradar, ein Instrument zur Erhebung von Kennzahlen, vorgestellt. Zu Beginn des Forums erläutern Vertreterinnen und Vertreter der Leistungsträger, Leistungserbringer und der Menschen mit Behinderungen ihre Anforderungen und Erwartungen an Fachberatung und Fachcontrolling. Sie stellen außerdem das Verständnis und die Anwendung von Qualität und Wirksamkeit für die Vereinbarung und Prüfung der Wirksamkeit von Leistungsangeboten im Land vor. Die Teilnehmenden diskutieren anschließend, wie Indikatoren ermittelt und Wirkannahmen dafür formuliert werden können, welche Messmethoden möglich sind und wie ein gemeinsamer Prozess der Fachberatung gestaltet werden könnte.

 

Forum 4 Frühförderung

Das Forum baut auf den Erfahrungen mit der Landesrahmenvereinbarung für Früherkennung und Frühförderung des Saarlands auf, die seit Juni 2020 gilt. In einem einführenden Vortrag erläutert ein/e Vertreter/in des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie oder des Landesamts für Soziales die Änderungen des BTHG für den Bereich der Frühförderung und deren Umsetzung in der Landesrahmenvereinbarung. In einem zweiten Vortrag wird das rheinland-pfälzische System der Frühförderung vorgestellt. In den vorab aufgezeichneten Vorträgen haben Leistungsträger, Leistungserbringer und Menschen mit Behinderungen ihre Erfahrungen, aktuelle Herausforderungen und gute Projekte aus dem Themenbereich vorgestellt. Die Teilnehmenden diskutieren im Anschluss die bestehenden Strukturen, in denen sich Kinder mit Behinderungen im Vorschulalter und ihre Eltern bewegen, Kooperationen mit zwischen Eingliederungshilfe, Kinder- und Jugendhilfe und weiteren Akteuren sowie die vorhandenen Beratungsangebote.

 

Forum 5 Zielvereinbarungen nach § 132 SGB IX

Das Forum stellt die Überlegungen und Ansätze in beiden Bundesländern für Zielvereinbarungen zur Erprobung neuer und zur Weiterentwicklung bestehender Leistungs- und Finanzierungsstrukturen nach § 132 SGB IX vor. Vertreterinnen und Vertreter des Landes stellen diese live im Fachforum vor. Die Teilnehmenden diskutieren anschließend, welche Anforderungen Leistungsträger, Leistungserbringer und Menschen mit Behinderungen an einen solchen Prozess haben. Begleitet werden Sie von Expertinnen und Experten, die Leistungsträger und Leistungserbringer in der Verhandlung von Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen beraten.

ZIELGRUPPEN

Fach- und Führungskräfte der Leistungsträger, Leistungserbringer und Organisationen der Menschen mit Behinderungen sowie die Akteurinnen und Akteure des Betreuungswesens.

TECHNISCHE VORAUSSETZUNGEN UND BARRIEREFREIHEIT

Die Regionalkonferenz findet als digitale Veranstaltung auf der barrierefreien Plattform Vidivent statt. Die Fachforen werden als Webex Meetings umgesetzt. Entsprechende Informationen zu den technischen Voraussetzungen finden Sie in unten stehendem Dokument.

Die Veranstaltung wird durch Gebärden- und Schriftdolmetscher begleitet. Die aufgezeichneten Vorträge für die Fachforen werden mit Untertiteln zur Verfügung gestellt. Bitte geben Sie Ihren Unterstützungsbedarf bei der Anmeldung an.

KOSTEN

Mitglieder des Deutschen Vereins: 120 Euro

Nicht-Mitglieder des Deutschen Vereins: 150 Euro

ANMELDESCHLUSS

10. November 2021

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Art
Regionalkonferenz
Zeit
29.11.2021 - 30.11.2021
Ort
www.umsetzungsbegleitung-bthg.de

Gemeinsam mit dem Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und dem Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie des Saarlandes veranstaltet das Projekt Umsetzungsbegleitung BTHG am 29. und 30. November 2021 eine gemeinsame digitale Regionalkonferenz zum Umsetzungsstand des BTHG.

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