Seit 2001 gibt es das Persönliche Budget als Leistungsform im SGB IX. Mit der Leistung soll Menschen mit Behinderungen ein selbstbestimmtes Leben und die eigenverantwortliche, flexiblere Gestaltung der Leistung ermöglicht werden. Ein Rechtsanspruch darauf besteht seit 2008. Mit dem BTHG wurde im Bereich Teilhabe am Arbeitsleben das Budget für Arbeit bundesweit eingeführt. 2020 folgte das Budget für Ausbildung. Das Persönliche Budget kann trägerübergreifend beantragt werden.
Das Projekt Umsetzungsbegleitung BTHG hat in der Fachdiskussion Persönliche Assistenz im SGB IX, die vom 2. August bis 29. Oktober 2021 stattfand, Fragen und Beiträge aus der Fachöffentlichkeit, u.a. auch zum Persönlichen Budget gesammelt.
Den Vortrag von Marcus Rietz zum Persönlichen Budget, der im Rahmen der DVfR-Mitgliederversammlung gehalten wurde, finden Sie hier:
Weitere Informationen zur DVfR finden Sie hier: