Leistungen zur Sozialen Teilhabe sollen Menschen mit Behinderungen die gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft ermöglichen oder erleichtern. Mit dem BTHG wurden sie in Teil 1 des SGB IX (§§ 76 ff. SGB IX) und für die Eingliederungshilfe zum 1. Januar 2020 in Teil 2 des SGB IX (§§ 113 ff. SGB IX) zusammengefasst und neustrukturiert. Umfasst sind unter anderem Leistungen für Wohnraum, Assistenzleistungen, heilpädagogische Leistungen, Leistungen zur Betreuung in einer Pflegefamilie, Leistungen zum Erwerb und Erhalt praktischer Kenntnisse und Fähigkeiten, Leistungen zur Förderung der Verständigung, Leistungen zur Mobilität, Hilfsmittel und Besuchsbeihilfen. Der Leistungskatalog der Sozialen Teilhabe ist nicht abschließend, sodass auch künftig Raum für ganz individuelle Bedarfe bleibt, die auf andere Weise nicht gedeckt werden können.
Nach der 45-minütigen Präsentation steht Prof. Dr. von Boetticher 15 Minuten lang für Fragen und Diskussionsbeiträge zur Verfügung.