Eines der Gesetzesziele des BTHG ist es, eine Lebensplanung und -gestaltung nach individuellen und persönlichen Wünschen zu ermöglichen – unter Berücksichtigung des Sozialraumes bei den Leistungen zur Sozialen Teilhabe. Demnach sollen die Träger der Eingliederungshilfe gemäß § 95 S. 1 SGB IX im Rahmen ihrer Leistungsverpflichtung eine personenzentrierte Leistung für Leistungsberechtigte unabhängig vom Ort der Leistungserbringung sicherstellen. Im Rahmen der Veranstaltung wurde u. a. ein Überblick über die Strategien und Ansätze zur Erschließung des Sozialraums gegeben sowie Modellkommunen der Initiative „Kommune inklusiv“ des BMAS vorgestellt.
In diesem Webinar referierte Prof. Dr. Arne von Boetticher (Professor für Sozialrecht an der Fachhochschule Potsdam) zu der mit dem BTHG neu eingeführten Leistungsgruppe „Soziale Teilhabe“.
Unser Verein betreut im flächenmäßig größten Landkreis Mecklenburgische Seenplatte (MSE) in Mecklenburg-Vorpommern psychisch kranke Menschen u.a. in Tagesstätten für …