Wie können sich Leistungsträger und Leistungserbringer besser auf die individuellen Bedarfe von Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderungen ausrichten? Dazu spricht Julia Fischer-Suhr vom Landesverband für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung NRW in unserem kostenfreien Online-Vortrag.
Wie wirken sich die Regelungen des BTHG auf queere Menschen mit Behinderung aus bzw. wie verhält es sich mit dem Wunsch- und Wahlrecht und der sexuellen Selbstbestimmung? Dieser und weiterer Fragen widmet sich Michael Kamphus, Vorstand queerhandicap e.V., in unserem kostenfreien Online-Vortrag.
Medizinische Reha, ambulantes oder betreutes Wohnen, tagesstrukturierende Maßnahmen – Menschen mit Behinderungen und Suchterkrankung haben zumeist Anspruch auf Eingliederungshilfeleistungen. Doch wie gestaltet sich der Zugang zu Leistungen der Eingliederungshilfe für diese Personengruppe? Hierzu spricht Stefanie Gellert-Beckmann, Geschäftsführerin der Suchthilfe Wuppertal gGmbH, in unserer digitalen Veranstaltung.
Werden die Bedürfnisse neurodivergenter Menschen in der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) berücksichtigt? Dieser Frage widmet sich Kai Beier, Coach für Autismus, Inklusion und Teilhabe und Lehrbeauftragter für Inklusion an der Evangelischen Hochschule Berlin, in unserem kostenfreien Online-Vortrag.
Bedarfsgerechte und passgenaue Leistungen für Menschen mit Behinderung – das ist ein Ziel des Bundesteilhabegesetzes. Wie jedoch erleben Menschen mit Fluchterfahrung, die selbst eine Behinderung haben, diesen Wandel? Dieser Frage geht Ulrike Schwarz, Projektleiterin Vielfalt Inklusiv von MINA e.V. in unserer digitalen Veranstaltung nach.
Die Akteure der Eingliederungshilfe stehen vor einer großen Aufgabe: Wie akquirieren und halten sie Fachkräfte – insbesondere in Anbetracht der steigenden Zahl von Leistungsberechtigten und vielen Beschäftigten, die in den kommenden Jahren in Rente gehen? In unserer Veranstaltung geben wir gemeinsam mit den Akteuren des sozialrechtlichen Dreiecks Antworten.
Wie können die im Gesamtplanverfahren identifizierten Leistungen so gestaltet werden, dass sie den leistungsberechtigten Personen eine individuelle Lebensführung ermöglichen und ihre Teilhabe am gesellschaftlichen Leben fördern? Ziel der Veranstaltung wird es u. a. sein, Erfolgsgeschichten zu teilen und gemeinsam konkrete Schritte für eine personenzentrierte Ausgestaltung zu entwickeln.
Mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz werden die Weichen dafür gestellt, dass künftig die Kinder- und Jugendhilfe für alle Kinder und Jugendlichen mit und ohne Behinderungen zuständig sein wird. Dazu sind verwaltungsseitige Anpassungen sowohl bei der Kinder- und Jugendhilfe als auch bei der Eingliederungshilfe notwendig.
Die Stadt Ulm hat ein Fachkonzept für Sozialraumorientierung entwickelt, welches die Basis für eine Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe vor dem Hintergrund des Bundesteilhabegesetzes ist. Im Rahmen des städtischen Fachkonzeptes wurden fünf Sozialräume definiert. Andreas Krämer vom Amt für Soziales der Stadt Ulm wird das Konzept und die praktische Umsetzung vorstellen.
An wen können sich Leistungsberechtigte wenden, wenn es zu Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten mit Leistungsträger kommt? In Brandenburg und Sachsen gibt es sogenannte Clearingstellen, die zwischen der leistungsberechtigten Person und dem Leistungsträger vermitteln. In dieser kostenfreien digitalen Veranstaltung stellt die Clearingstelle Bundesteilhabegesetz in Brandenburg ihre Arbeit vor.
Wie sieht es bei gleichzeitigem Bezug von Jugendhilfeleistungen und Leistungen der Pflege oder Eingliederungshilfe in stationären Einrichtungen aus, z.B. …
Wie erfolgt die Einkommens- und Vermögensanrechnung bei Bezug von Eingliederungshilfe, Hilfe zur Pflege und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ab dem Jahr …
Gibt es eine Möglichkeit der Kostenübernahme durch die Eingliederungshilfe für die Betreuung in einer vollstationären Jugendhilfeeinrichtung, wenn man erwachsen ist und …
Wie wird die Soziale Teilhabe für Kinder und Jugendliche aus der Schnittmenge der Jugend- und der Eingliederungshilfe sichergestellt?
Wer zahlt die existenzsichernden Leistungen? Muss Grundsicherung beantragt werden?
Zu den "abgrenzbaren Bedarfen":Es heißt, der Bedarf wegen körperlicher Behinderung wird durch SGB IX gedeckt, ein Bedarf wegen seelischer Behinderung dagegen durch das …
Wird der Einbau eines Homelifts für ein noch nicht eingeschultes Kind zur Befähigung einer möglichst selbstbestimmten und eigenverantwortlichen Lebensführung im eigenen …
Kann eine leistungsberechtigte Person, die in einer Einrichtung der EGH lebt, aufgrund des hohen Pflegebedarfs auch gegen ihren Willen in eine Pflegeinrichtung verlegt …
In unserer Region gibt es keine geeigneten Einrichtungen für schwer pflegebedürftige jüngere Menschen. Deshalb werden diese häufig trotz klarem …
Menschen mit Behinderungen, die ihren Alltag mit Hilfe persönlicher Assistenten organisieren, haben i.d.R. sowohl einen pflegerischen als auch einen Bedarf an …