Die FAQ richten sich vorrangig an alle Fachkräfte bei Reha-Trägern sowie Fachkräfte in der Reha-Beratung. Das Angebot steht darüber hinaus allen Interessierten zur Verfügung. Die erläutern teils Inhalte, Hintergründe einzelner Regelungen der GE RP und deren praktische Umsetzung. Teils wurden Fragen aufgenommen, die im Rahmen der Fallbearbeitung entstehen können, wenn Regelungen der GE RP nicht bekannt sind.
Die Frage-Antwort-Paare sind über verschiedene Zugänge auffindbar. Nutzer können sich an den Phasen des Reha-Prozesses entlanghangeln, in einem Stichwortverzeichnis suchen, über die Paragraphen der GE RE suchen oder alle Fragen in Listenform aufrufen.
Das FAQ-Register erreichen Sie über die Website der BAR:
Hintergrund
Die GE RP der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation widmet sich den Phasen des Rehabilitationsprozesses von der Bedarfserkennung über die Leistungserbringung bis zur Nachsorge. Es wurden dabei die mit dem BTHG in Kraft tretenden und getretenen Änderungen aufgegriffen, insbesondere die Regelungen zur Koordinierung der Leistungen (Teil 1, Kapitel 4 SGB IX) sowie zur Bedarfsermittlung (§ 13 SGB IX). Ziel und Aufgabe des mehr als 80 Seiten fassenden Papiers ist es, trägerübergreifend und für alle Vereinbarungspartner die gesetzlichen Vorgaben zu konkretisieren und auszugestalten.
Die GR RP finden Sie auf der Website der BAR zum Download: