Ein Instrument der Bedarfsermittlung dient dazu, den individuellen Rehabilitationsbedarf einer Person und die zur Bedarfsdeckung notwendigen Leistungen nach vorgegebenen Regeln und Verfahren zu ermitteln.
Bisher wurde bis zur Klärung einer Zuständigkeit (Träger bei wechselnder Zuständigkeit (stat. Hilfe §42 SGB VIII)) der §43 SGB I herangezogen. Gilt das noch?
Überörtliche Träger der Sozialhilfe machen im Rahmen ihrer Trägerschaft der Eingliederungshilfe die Erfahrung, dass die Einbindung anderer Rehabilitationsträger im …
Haben andere Reha-/Sozialleistungsträger die Verpflichtung, mit dem Träger der Eingliederungshilfe im Rahmen des Teilhabeplanverfahrens/Gesamtplan zusammenzuarbeiten? …
Was ist, wenn sich in einem bereits nach neuem Recht entschiedenen Fall die örtliche Zuständigkeit rückwirkend ändert, weil z. B. das Jugendamt rückwirkend ins Jahr …