Ein Instrument der Bedarfsermittlung dient dazu, den individuellen Rehabilitationsbedarf einer Person und die zur Bedarfsdeckung notwendigen Leistungen nach vorgegebenen Regeln und Verfahren zu ermitteln.
In diesem einstündigen Webinar gab Friederike Eilers einen Überblick über den Ablauf des Gesamt- und Teilhabeplanverfahrens. Dabei wurde unter anderem erläutert, welche Rechte und Pflichten Leistungsberechtigte darin haben.
Für insgesamt 50 Vertreterinnen und Vertreter von Trägern der Eingliederungshilfe, anderen Rehabilitationsträgern, von EUTBs und einzelnen Leistungserbringern bot die zweitägige Veranstaltung eine gute Gelegenheit, sich über komplexe und dynamische Fallgestaltungen auszutauschen, bei denen ein funktionierendes Teilhabeplanverfahren besonders wichtig ist.
Wie sollen Gesamtplan- und Teilhabeplanverfahren nach dem BTHG funktionieren? Mit dieser Frage beschäftigten sich die 49 Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Vertiefungsveranstaltung „Gesamtplan- und Teilhabeplanverfahren nach dem BTHG als Chance für Leistungen wie aus einer Hand“ vom 26. bis 27. April 2018 in Bochum.
Im § 16 Abs. 4 Satz 1 steht: Für unzuständige Rehabilitationsträger ist § 105 des Zehnten Buches nicht anzuwenden, wenn sie eine Leistung erbracht haben, 1. ohne den …
Im Hinblick auf die Einhaltung der zeitlichen Fristen zur Leistungsfeststellung: Wann im Verfahren ist zu entscheiden, ob eine Teilhabeplankonferenz durchgeführt wird? …
Sind auch Leistungserbringer an einer Teilhabeplankonferenz beteiligt, wenn z.B. die leistungsberechtigte Person bei Assistenzleistungen sich einen konkreten …
Wann sind die Rehabilitationsträger bzw. welcher Rehaträger ist verpflichtet, ein Teilhabeplanverfahren einzuleiten? Bisher hat der Eingliederungshilfeträger die …
Wie sieht eine Teilhabekonferenz praktisch aus? Ist der Begriff Konferenz wörtlich zu nehmen? Kann ich mir darunter so etwas wie einen „runden Tisch“ oder wie in der …