Hier finden Sie aktuelle Themen und externe Termine rund um die Umsetzung des BTHG. Sie haben ein für uns relevantes Thema? Dann schreiben Sie uns gern über das Kontaktformular.
Anfang Dezember 2019 wurde der Abschlussbericht zur wissenschaftlichen Begleitforschung der modellhaften Erprobung des Bedarfsermittlungsinstruments Baden-Württemberg (BEI_BW) veröffentlicht.
Die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) hat Musterformulare für verschiedene Vorgänge im Rahmen des trägerübergreifenden Reha-Prozesses veröffentlicht.
Die Richtlinie des GKV-Spitzenverbands nach § 71 Abs. 5 Satz 1 SGB XI zur Abgrenzung stationärer Einrichtungen von anderen Räumlichkeiten ist am 18. Dezember 2019 in Kraft getreten.
Ende Dezember 2019 wurde von der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) der erste Teilhabeverfahrensbericht nach § 41 SGB IX veröffentlicht.
Das BMAS hat in den Jahren 2018 und 2019 die Wirkung der Bedarfsermittlungsinstrumente nach § 13 SGB IX untersucht (§ 13 Abs. 3 SGB IX). Die Kienbaum Consultants International GmbH wurde in einem Konsortium mit den Professoren Dr. Harry Fuchs und Dr. Matthias Morfeld zur Unterstützung dieses gesetzlichen Auftrags beauftragt. Die Ergebnisse der Untersuchung liegen nun vor.
Der Schleswig-Holsteinische Landtag hat am 11. Dezember 2019 das Zweite Gesetz zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (2. Teilhabestärkungsgesetz) beschlossen (Drucksache 19/1498).
Der Landtag Mecklenburg-Vorpommern hat am 12. Dezember 2019 das Gesetz zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes beschlossen. Damit wird insbesondere das Landesausführungsgesetz zum SGB IX (AG-SGB IX M-V) erlassen.
Mit Inkrafttreten des Angehörigen-Entlastungsgesetzes wird ab dem 1. Januar 2020 das Budget für Ausbildung eingeführt. Dieses soll jungen Menschen mit Behinderungen den Einstieg in eine betriebliche Ausbildung erleichtern und eine Alternative zur Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) bieten.
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