Hier finden Sie aktuelle Themen und externe Termine rund um die Umsetzung des BTHG. Sie haben ein für uns relevantes Thema? Dann schreiben Sie uns gern über das Kontaktformular.
Leistungsträger und Leistungserbringer müssen in den Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen festlegen, wie die Wirksamkeit eines Leistungsangebots belegt wird. Der Blick in die Landesrahmenverträge zeigt: In den wenigsten Bundesländern gibt es Vorgaben, wie die Wirksamkeit beschrieben und ermittelt werden soll. Vielfach heißt es dort, dass die Grundsätze und Maßstäbe der Wirksamkeit von Leistungsangeboten einschließlich Bewertungsindikatoren weiter untersucht bzw. noch entwickelt werden müssen.
Das BMAS hat zu den Modellvorhaben zur Stärkung der Rehabilitation (rehapro) den dritten Förderaufruf veröffentlicht. Interessierte Jobcenter können ihre Projektskizzen bis 30.9.2022 bei der Fachstelle rehapro einreichen. Die Bewilligung soll im Jahr 2023 erfolgen, als Startzeitpunkt der Projekte ist Anfang 2024 vorgesehen.
Arbeitgeber, die schwerbehinderte Menschen beschäftigen wollen, benötigen in der Regel Informationen zur Gestaltung von Arbeitsplätzen, zu möglichen Förderungen und entsprechenden Trägern. Hierzu werden mit dem Teilhabestärkungsgesetz in allen Bundesländern „Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber“ gem. § 185a SGB IX eingerichtet. Die BIH hat nun für interessierte Arbeitgeber u.a. ein Ansprechstellenverzeichnis eingerichtet.
Mit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention ist die Bundesrepublik Deutschland verpflichtet, Barrieren zu einer gleichberechtigten Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu identifizieren und über die Lage von Menschen mit Behinderungen zu informieren. Das BMAS hat daher 2017 eine landesweite Befragung in Auftrag gegeben. Im Mai 2022 hat nun das infas Institut für angewandt Sozialwissenschaften den Abschlussbericht der Repräsentativbefragung zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen vorgelegt.
Die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) veröffentlicht die überarbeitete Fassung der Gemeinsamen Empfehlung "Einrichtungen für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben". Das übergeordnete Ziel dieser Empfehlung ist die Herstellung eines einheitlich sachgerechten Niveaus der Erbringung von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben.
Das Budget für Arbeit soll werkstattberechtigten Menschen den Zugang zum allgemeinen Arbeitsmarkt erleichtern. Oftmals ist das Instrument des Budgets bei Leistungsberechtigten sowie bei potentiellen Arbeitgebern unbekannt. Im Rahmen eines Erklärvideos zum Budget für Arbeit von REHADAT werden die einzelnen Schritte der Beantragung und was dabei zu beachten ist anhand eines Beispiels beleuchtet.
Das Institut für Arbeitsmarkt und Berufsforschung (IAB) hat die Erfahrungen von Betrieben mit Menschen mit Schwerbehinderungen untersucht und zum Beispiel die Frage gestellt, warum viele Betriebe die Schwerbehindertenquote nicht erfüllen.
Junge Menschen, insbesondere diejenigen mit geringen schulischen und beruflichen Qualifikationen und/oder Behinderungen, brauchen besondere Unterstützung, um auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt Fuß zu fassen. Probleme beim Ausbildungs- oder Erwerbseinstieg führen häufig zu längerer Arbeitslosigkeit und damit einhergehend zu einer Angewiesenheit auf Grundsicherungsleistungen.
In der Theorie sind die Leistungen der Eingliederungshilfe (SGB IX) und die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung (SGB XI) rechtlich gleichrangig. In der Praxis führt dies zu Abgrenzungsproblemen, welche Leistungen durch die Eingliederungshilfe, die Pflegeversicherung sowie Hilfe zur Pflege (SGB XII) finanziert werden. An dieser Stelle setzt die Empfehlung des Deutschen Vereins an. Neben den rechtlichen Grundlagen und den Verfahren werden darin mögliche Abgrenzungen detailliert vorgestellt.
Mit der Einführung des Budgets für Ausbildung (§ 61a SGB IX) zum 1. Januar 2020 soll die Lücke zwischen dem Schulabschluss und dem Budget für Arbeit geschlossen werden. Zwei Jahre nach Einführung der Leistung werten Dr. Tonia Rambausek-Haß und Lea Mattern von der Humboldt-Universität zu Berlin in einem Fachbeitrag auf www.reha-recht.de einschlägige Literatur und verfügbare Daten zum Budget für Ausbildung aus.
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