Projekt
Umsetzungsbegleitung BTHG
Mit dem Projekt will der Gesetzgeber insbesondere die (zukünftigen) Träger der Eingliederungshilfe bei der Umsetzung der komplexen Neuerungen des BTHG in die fachliche Praxis unterstützen.
Reform der Eingliederungshilfe
Eines der wichtigsten Ziele des BTHG ist die Reform der Eingliederungshilfe. Bislang war die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen eine Leistungsform im Recht der Sozialhilfe. Um selbstbestimmte Teilhabe im Sinne der UN-BRK gewährleisten zu können, wird die Eingliederungshilfe aus dem Recht der Sozialhilfe und damit aus dem staatlichen Fürsorgesystem nun in das SGB IX überführt, wo Rehabilitation und Teilhabe für behinderte Menschen geregelt sind.
Begleitung der Umsetzung
Die reformierte Eingliederungshilfe ist von den Ländern und Kommunen umzusetzen. Das heißt, der Einflussbereich des Bundes endet grundsätzlich mit der Verabschiedung des Gesetzes. Um tatsächlich einheitliche Lebensverhältnisse für behinderte Menschen im gesamten Bundesgebiet zu gewährleisten, hat der Gesetzgeber in Art. 25 Abs. 2 BTHG dem BMAS die Möglichkeit gegeben, die (zukünftigen) Träger der Eingliederungshilfe bei der Umsetzung des Gesetzes zu begleiten. Dafür wurde im Einvernehmen mit den Ländern das Projekt Umsetzungsbegleitung BTHG ins Leben gerufen.
Ziel des Projekts
Ziel des Projekts ist es daher, die (zukünftigen) Träger der Eingliederungshilfe bei der Umsetzung der gesetzlichen Neuregelungen zu unterstützen. Intention, Hintergrund und Regelungsinhalte des BTHG werden in bundesweit durchgeführten Veranstaltungen kommuniziert. In deren Rahmen werden die fachlich relevanten Neuregelungen vertiefend und umsetzungsorientiert aufbereitet. Daneben bietet das Projekt ein Internetportal, das über Neuregelungen und Umsetzungserfahrungen informiert sowie den Wissenstransfer und Austausch zwischen den vom Gesetz betroffenen Akteuren ermöglicht. Folgende Maßnahmen umfasst das Projekt:
- Auftaktveranstaltung in 2017, Bilanzveranstaltung in 2019 und Abschlussveranstaltung in 2022
- Vertiefungsveranstaltungen von 2018 bis 2022 für Fachpublikum
- Regionalkonferenzen von 2018 bis 2022
- Projektwebsite mit diversen Beteiligungsmöglichkeiten
- Projektbeirat
- Zusammenarbeit mit den Ländern (u. a. Regionalkonferenzen)
- Einbindung von Menschen mit Behinderungen