Projekt
Umsetzungsbegleitung BTHG
Mit dem Projekt unterstützte der Gesetzgeber insbesondere die (zukünftigen) Träger der Eingliederungshilfe bei der Umsetzung der komplexen Neuerungen des BTHG in die fachliche Praxis.
Reform der Eingliederungshilfe
Eines der wichtigsten Ziele des BTHG ist die Reform der Eingliederungshilfe. Bislang war die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung eine Leistungsform im Recht der Sozialhilfe. Um selbstbestimmte Teilhabe im Sinne der UN-BRK gewährleisten zu können, wurde die Eingliederungshilfe aus dem Recht der Sozialhilfe und damit aus dem staatlichen Fürsorgesystem in das SGB IX überführt, wo Rehabilitation und Teilhabe für Menschen mit Behinderung geregelt sind.
Begleitung der Umsetzung
Die reformierte Eingliederungshilfe ist von den Ländern und Kommunen umzusetzen. Das heißt, der Einflussbereich des Bundes endete grundsätzlich mit der Verabschiedung des Gesetzes. Um tatsächlich einheitliche Lebensverhältnisse für Menschen mit Behinderung im gesamten Bundesgebiet zu gewährleisten, hat der Gesetzgeber in Art. 25 Abs. 2 BTHG dem BMAS die Möglichkeit gegeben, die (zukünftigen) Träger der Eingliederungshilfe bei der Umsetzung des Gesetzes zu begleiten. Dafür wurde im Einvernehmen mit den Ländern das Projekt Umsetzungsbegleitung BTHG ins Leben gerufen.
Ziel des Projekts
Ziel des Projekts war es daher, die (zukünftigen) Träger der Eingliederungshilfe bei der Umsetzung der gesetzlichen Neuregelungen zu unterstützen. Intention, Hintergrund und Regelungsinhalte des BTHG wurden in bundesweit durchgeführten Veranstaltungen kommuniziert. In deren Rahmen wurden die fachlich relevanten Neuregelungen vertiefend und umsetzungsorientiert aufbereitet. Daneben bot das Projekt ein Internetportal, das über Neuregelungen und Umsetzungserfahrungen informiert sowie den Wissenstransfer und Austausch zwischen den vom Gesetz betroffenen Akteuren ermöglichte.