Art. 25 Absatz 2 BTHG eröffnet dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales die Möglichkeit, im Einvernehmen mit den Ländern die Träger der Eingliederungshilfe bei der Umsetzung der neu eingeführten Regelungen zu begleiten.
Die Förderung aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales läuft bis zum 31. Dezember 2019.
Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e. V. ist seit dem 1. Mai 2017 Träger des Projekts.