Bundesregierung berichtet zum Stand der Maßnahmen nach Artikel 25 des Bundesteilhabegesetzes

16. Januar 2019

Bundesregierung berichtet zum Stand der Maßnahmen nach Artikel 25 des Bundesteilhabegesetzes

Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) wurde am Ende des Gesetzgebungsverfahrens im Jahr 2016 mit mehreren Initiativen zur Umsetzung der Reform der Eingliederungshilfe ausgestattet. Im Zuge dessen hat der Gesetzgeber das BTHG um Berichtspflichten der Bundesregierung gegenüber dem Bundestag und dem Bundesrat ergänzt.

Neben der Begleitung der Umsetzung der Regelungen des Bundesteilhabegesetzes (Projekt Umsetzungsbegleitung BTHG) hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) im Jahr 2017 folgende Untersuchungen und Projekte nach Maßgabe Art. 25 Abs. 2 bis 4 BTHG initiiert:

  • Untersuchung der Ausführung sowie der absehbaren Wirkungen der neuen Regelungen der Eingliederungshilfe (Wirkungsprognose) nach Art. 25 Abs. 2 BTHG
  • Modellhafte Erprobung der zum 1. Januar 2020 in Kraft tretenden Verfahren und Leistungen der Eingliederungshilfe nach Artikel 25 Absatz 3 BTHG
  • Untersuchung der jährlichen Einnahmen und Ausgaben bei den Leistungen der Eingliederungshilfe (Finanzuntersuchung) nach Artikel 25 Absatz 4 BTHG.

Nach Art. 25 Abs. 7 BTHG berichtet das BMAS dem Bundestag und dem Bundesrat in den Jahren 2018, 2019 und 2022 zum Stand und zu den Ergebnissen der Maßnahmen. 
Mit einer Unterrichtung ist die Bundesregierung nun ihren Berichtspflichten nachgekommen. Diese umfasst sowohl den Zwischenbericht des Projekts Umsetzungsbegleitung Bundesteilhabegesetz als auch den Endbericht zur Machbarkeitsstudie für das Forschungsvorhaben „Wirkungsprognose“, einen ersten Zwischenbericht zur wissenschaftlichen Untersuchung der modellhaften Erprobung der Verfahren und Leistungen nach Art. 1 Teil 2 des Bundesteilhabegesetzes sowie die Expertise der Vorstudie und einen ersten Zwischenbericht zur Untersuchung der finanziellen Auswirkungen des Bundesteilhabegesetzes.
 

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