Trainingsprogramme für Kinder mit Autismus
Wie werden soziale Trainingsprogramme für Kinder mit Autismus als Leistungen eingeordnet?
Trainingsprogramme für Kinder mit Autismus
Bei sozialen Trainingsprogrammen für Kinder mit Autismus kann es sich im Rahmen der Leistungen zur Sozialen Teilhabe bei Kindern im Vorschulalter um heilpädagogische Leistungen gemäß § 79 SGB IX handeln, ansonsten um Leistungen zum Erwerb und Erhalt praktischer Kenntnisse und Fähigkeiten nach § 81 SGB IX. Sollte beides – aus welchen Gründen im Einzelfall auch immer – nicht unter diese beiden Leistungen "passen", bleibt der Verweis auf den offenen Leistungskatalog des § 113 Abs. 2 SGB IX.