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Thema

Beteiligen

Sozialraumorientierte Eingliederungshilfe

Der Sozialraum spielt eine besondere Rolle, Menschen mit Behinderungen eine gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen und zu erleichtern. Mit Inkrafttreten der dritten Reformstufe des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) steht die im SGB IX neu geregelte Eingliederungshilfe vor der Herausforderung, ihre Leistungen stärker als bisher sozialraumorientiert auszurichten. Wie kann hier die Umsetzung in der Praxis gelingen? Diskutieren Sie mit!

Beteiligung beendet 

Sie können an dieser Stelle Einsicht in die Dokumente des Themas nehmen.

Sozialraumorientierte Eingliederungshilfe

  • Wie erfolgt die Ermittlung des Sozialraums des Leistungsberechtigten. Welche Instrumente werden hierfür ggf. genutzt?

  • Wie erfolgt die Beteiligung von allen Akteuren im Sozialraum? 

  • Kennen Sie gute Beispiele, bei denen eine sozialräumliche Ausrichtung der Eingliederungshilfe bereits erfolgreich praktiziert wird?

  • In welchem Verhältnis sehen Sie die Stellung der Personenzentrierung zur Sozialraumorientierung?

  • Wird der unmittelbare  Sozialraum ins Verhältnis gesetzt, um im Gesamtplan-/Teilhabeplanverfahren optimale unmittelbare Wirkungen bei den Leistungsberechtigten zu erzielen? Inwiefern kann eine solche Vorgehensweise zu einer wirtschaftlichen Optimierung der Aufwendungen bei den Trägern der Eingliederungshilfe führen?

  • Welche Verbesserungen im Sozialraum könnten auch zur Entlastung der Träger der Eingliederungshilfe beitragen?

  • Dienen Sozialraum- bzw. Trägerbudgets nach § 132 SGB IX für eine bessere Umsetzung der sozialraumorientierten Leistungserbringung?

    Sie sehen hier die Beiträge, die von Beteiligten zu diesem Thema eingereicht und veröffentlicht wurden.

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    Beitrag #M1005

    Verfasser*in: Privatperson
    Eingereicht am:

    Im Bereich der Selbsthilfe und Selbstvertretung machen wir die Erfahrung, dass der Sozialraum eines Menschen häufig eben nicht nur den eigenen Wohnort umfasst, sondern im Sinne des individuellen (Sozialraum-)Konstruktes kontextübergreifend wirkt, da selbst bei sehr stark in ihrer Mobilität eingeschränkten Menschen glücklicherweise immer häufiger der digitale Sozialraum einen wichtigen Stellenwert bei der individuellen sozialen Teilhabe einnimmt.
    In diesen kontextübergreifenden Sozialräumen erleben wir auch am häufigsten die Ablehnung durch die Leistungserbringer mit der Begründung, dass personell eine Unterstützung in verschiedenen Sozialraumbereichen nicht zu leisten sei.

    Lena Happel, Beauftragte für Studium im Fatigatio e.V. -Bundesverband ME/CFS

    Beitrag #1004

    Verfasser*in: Privatperson
    Eingereicht am:

    Sozialräume gestalten, statt Sondersysteme schaffen!
    Soziale Teilhabe im Projekt „Region Bamberg inklusiv“

    In jeder Kommune gibt es altersgerecht für Kinder, Jugendliche, Erwachsene und Senioren ein vielfältiges Angebot in den Bereichen Freizeit, Sport, Kultur, Erwachsenenbildung, kulturelle Bildung, Ehrenamt usw. Aufgrund der Separierung und Sozialisation in unserem System der Behindertenhilfe, haben Menschen mit Behinderung meist nicht die Möglichkeit an diesen öffentlichen Angeboten teilzunehmen. Konzeptionelles Ziel bei „RegionBamberg inklusiv“ ist es, keine zusätzlichen sogenannten „inklusiven Angebote“ im Freizeitbereich zu organisieren, sondern Menschen mit Behinderung die notwendigen Unterstützungsleistungen zu geben damit sie an den bestehenden, allgemeinen Angeboten im Sozialraum teilnehmen können. Damit die Teilhabe gelingt, ist es auch notwendig , die Vereine und öffentlichen Einrichtungen zu unterstützen und zu beraten, da sie bisher kaum Erfahrung mit Menschen mit Behinderung sammeln konnten.

    Bei „Region Bamberg inklusiv“ wird über eine personenzentrierte niederschwellige Bedarfserhebung in Einzelgesprächen die individuellen Wünsche der Menschen mit Behinderung im Freizeitbereich abgefragt und erfasst. Nach der Bedarfserhebung werden die notwendigen Unterstützungsleistungen abgeklärt. Für eine gelingende soziale Teilhabe ist eine professionell gestaltete Schnittstellenarbeit zwischen den Menschen mit Behinderung mit deren individuellen Bedürfnissen und dem öffentlichen Sozialraum notwendig. Dabei ist der Dienst auf der einen Seite für die fallunabhängige Regiearbeit zur Schaffung eines inklusiven Sozialraumes zuständig und auf der anderen Seite für die personenzentrierte Vermittlung des Menschen mit Behinderung in das ausgewählte Freizeitangebot.

    Für eine gelingende soziale Teilhabe ist es wichtig, dass die Beratung, die Bedarfserhebung und die Umsetzung aus einer Hand erfolgen. Die Bedarfserhebung darf kein Bürokratiemonster werden. Denn durch eine Bedarfserhebung hat der Mensch mit Behinderung noch kein Stück weit mehr an Lebensqualität gewonnen. Erst in der Umsetzung wird die Lebensqualität für eine selbstbestimmte Teilhabe gestärkt. Es ist mir daher unverständlich wie viel Energie, Ressourcen und Geld in die Bedarfserhebung und wie wenig, in die Umsetzung fließen.

    Dank Aktion Mensch konnte im Rahmen einer Projektförderung dieses Praxiskonzept entwickelt und erfolgreich umgesetzt werden. Nach Projektende wird sich zeigen, ob auch in Bayern die soziale Teilhabe nach dem BTHG  im Sinne der UN -BRK finanziert wird.

    Beitrag #1003

    Verfasser*in: Privatperson
    Eingereicht am:
    Unterstützt von: 2

    Erfahrungsberichte über "Lotsen"
    Ein Lotse könnte von seinen Erfahrungen berichten. Bspw. wie und wo habe ich den Antrag gestellt. Was habe ich beantragt, was war schwierig, was war leicht. Wer hat mir dabei geholfen.
    Der Lotse / die Lotsin könnte in Einrichtungen, Kommunen, Landratsämtern etc. Vorträge halten. Infomaterial könnte ausgegebenn, Beratungstermine vereinbart werden

    Beitrag #1002

    Verfasser*in: Privatperson
    Eingereicht am:
    Unterstützt von: 3

    Multiplikatoren schulen.
    Bspw. könnten Workshops, Schulungen für Einrichtungs-Mitarbeiter*innen der Sozialen Betreuung, Fachdienst HEP, Soz.-Päd. angeboten werden. Zum einen wird das Personal sensibilisiert, zum Anderen haben die Leistungsempfänger i.d.R. mehr Vertrauen zum Einrichtungspersonal.
    Regionale Treffen mit Einrichtungsleitern + PDL / Leitung Soziale Betreuung (Bezirk, FQA und Regierung von Schwaben als Veranstalter)
    um Möglichkeiten der Teilhabe aufzuzeigen, Finanzierungsmöglichkeiten etc.

    Beitrag #1001

    Verfasser*in: Privatperson
    Eingereicht am:
    Unterstützt von: 8

    Die Sozialraumorientierung ist ein "zahnloser Tiger", da sie nicht zur juristischen "Bindung der Hilfe an den Einzelfall" passt. Letztere ist aber Grundprinzip des SGB IX, will sagen, der Anspruch entsteht immer nur für den konkreten Fall. Leistung kann nur am bzw. mit dem Fall erbracht werden. In Mecklenburg-Vorpommern ausschließlich face to face. Fallunspezifische Leistungen sind prinzipiell ausgeschlossen. Somit ist eine offene Arbeit in und mit Sozialräumen nicht möglich. V.a. freien Trägern ist es im gesamten Bundesgebiet grundsätzlich nicht möglich, Sozialräume dahingehend zu ertüchtigen, dass Teilhabe gesellschaftlich fokussiert und Strukturen aktiv dahingehend gestaltet werden.

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