Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt.

Wenn Sie den Browser Internet Explorer nutzen, stehen Ihnen nicht alle Funktionen dieser Seite zur Verfügung.
Um den vollen Funktionsumfang nutzen zu können, benutzen Sie einen aktuellen Browser (z.B. Firefox oder Edge).

BTHG-Kompass 4.5

Sie können an dieser Stelle Einsicht in die Dokumente des Themas nehmen.

Inhaltsverzeichnis

BTHG-Kompass 4.5

Bedarfsermittlung bei Vorliegen kommunikativer Beeinträchtigungen

Wie können Schwierigkeiten, insbesondere bei der Bedarfsermittlung, bei der Kommunikation mit dem Personenkreis der Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf überwunden werden?



Antwort:

Da die Bedarfsermittlung als Teil des reformierten Gesamtplanverfahrens u. a. individuell durchzuführen ist (§ 117 Abs. 1 SGB IX n.F.), spielt die Kommunikation mit der leistungsberechtigten Person im BTHG eine wichtige Rolle.

Engel und Beck (2018: 5) führen hinsichtlich dieses Kriteriums der Individualität aus, dass neben „einer wunschgemäßen Beteiligung weiterer Personen […] hier insbesondere auch die Bereitstellung von Kommunikationshilfen zu gewährleisten“ ist.

Individualität und Kommunikation als zentrale Bausteine der Bedarfsermittlung nach dem BTHGBeteiligung einer Person des VertrauensBereitstellung weiterer KommunikationshilfenUmsetzungMaterialien

Wie funktioniert die Bedarfsermittlung bei psychisch Kranken?

Psychisch Kranke können häufig ihre Wünsche nicht deutlich äußern, im Gegensatz zu anderen Behindertengruppen wie Blinden oder Körperbehinderten. Die Gutachten, die aus Gründen der Kostenerstattung defizitorientiert formuliert sind, versperren oft Zukunftsperspektiven, die vielleicht möglich wären. Auch das Prozedere ist häufig so undurchschaubar, dass selbst ein Mensch, der weniger Einschränkungen hat, damit überfordert ist. Berufsbetreuer haben auf Grund der vielen Fälle, die sie betreuen, keine Zeit, sich intensiv zu kümmern. Welche Beteiligungsmöglichkeiten haben Angehörige psychisch Kranker?



Antwort:

Das seit dem 1. Januar 2018 für die Träger der Eingliederungshilfe vorgesehene Gesamtplanverfahren nach §§ 141 ff. SGB XII (§§ 117 ff. SGB IX n.F.) sieht detaillierte Regelungen vor, die u. a. zu mehr Transparenz, Individualität und Konsensorientierung im Rahmen des Verfahrens beitragen sollen.

Ferner ist vorgesehen, dass die Bedarfsermittlung zwingend mit Instrumenten zu erfolgen hat, die an der ICF (Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit) orientiert sind. Eine besondere Bedeutung kommt dabei dem neuen, am bio-psycho-sozialen Modell der ICF orientierten Behinderungsbegriff zu, der eine funktionale Beeinträchtigung nicht mehr als Eigenschaft und Defizit einer Person betrachtet, sondern sie im Zusammenspiel mit Kontextfaktoren sowie mit den Interessen und Wünschen des betroffenen Menschen sieht. Dieser Betrachtung wird im gesamten verfahren Rechnung getragen, um zu gewährleisten, dass die Leistungen auch tatsächlich den Teilhabebedarf decken.

Das Gesamtplanverfahren: transparent, individuell und konsensorientiertAngehörige können als Vertrauensperson teilnehmenErste Orientierungshilfe für die MitarbeiterWeitergehende Pflichten für Träger der Eingliederungshilfe ab 1. Januar 2020Materialien

Formulierung der erhobenen Bedarfe

Sollte im Rahmen der Bedarfsermittlung die Formulierung der erhobenen Bedarfe aus Sicht der leistungsberechtigten Person auch für die Beschreibung der Ist-Situation oder nur für die Beschreibung der Leitziele/der angestrebten Wohn- und Lebenssituation vorgenommen werden?



Antwort:

Transparenz in der Formulierung der erhobenen Bedarfe

Durch die Formulierung der erhobenen Bedarfe im Rahmen der Bedarfsermittlung sollte deutlich werden, ob der jeweilige Eintrag von der leistungsberechtigten Person oder von der Fachkraft stammt, die die Bedarfsermittlung durchführt. Die Ich-Formulierung sollte grundlegend nicht nur für die Beschreibung der Lebensbereiche der ICF, sondern übergreifend für alle Zielebenen genutzt werden. Dies umfasst auch die in der Bedarfsermittlung festgehaltene Ist-Situation. Letztlich hängt dies aber auch vom Gesamtaufbau des entsprechenden Instruments und Formulars zur Bedarfsermittlung ab. Erfasst dieses den Bedarf eher aus Sicht des Leistungsberechtigten, sollte auch die Ist-Situation eher in der Ich-Formulierung abgebildet werden. Erfasst es den Bedarf eher objektiv beschreibend, sollte auch die Ist-Situation auf diese Art und Weise abgebildet werden.

Vorgaben des BTHG

Markup-Template

%%%CONTENT%%%