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Beratungs- und Unterstützungsleistungen nach § 106 SGB IX
Mit dem BTHG hat der Bundesgesetzgeber die Aufgaben der Reha-Träger für die Beratung und Unterstützung von Menschen mit Behinderungen deutlich erweitert. Für die Träger der Eingliederungshilfe hat er zudem Aufgaben konkretisiert, die der personenzentrierten Neuausrichtung der Eingliederungshilfe Rechnung tragen. Mit Inkrafttreten des neuen Betreuungs- und Vormundschaftsrechts zum 1. Januar 2023 sind die Träger der Eingliederungshilfe umso mehr gefordert, ihren Beratungs- und, soweit erforderlich, Unterstützungsleistungen nachzukommen.
Noch 60 Tage –
Beitrag #1001
Wie wird die Umsetzung des §106 SGB IX überprüft? Seit der Verabschiedung des BTHG sind bereits viele Jahre vergangen...
Wie planen Leistungsträger zu überprüfen und auch Rechenschaft darüber abzulegen, ob Sie aktuell den hohen Ansprüchen von Beratung gemäß des §106 SGb IX auch umfassend gerecht werden?
Sind die Bedarfe an Beratung bereits heute für alle Zielgruppen und Behinderungsarten allein in der Zahl der Beratungsanfragen gedeckt? - ich vermute bei weitem nicht? Wie wird die Auslastung veröffentlicht oder überprüft?
Wie wird die Qualität von Beratung gesichert und überprüft? Gibt es bereits flächendeckend Fortbildungen für Fallmanager? Mit welchen Konzepten arbeiten die Leistungsträger? Welche Ergebnis-, Struktur- und Prozessqualität legen Kostenträger vor?
Wer überprüft derzeit, ob die Beratung nach §106 SGb IX umfassend erbracht wird und alle Menschen die dieser Beratung bedürfen, auch einen barrierefreien Zugang dazu finden?
Beitrag #1000
Ich bin gesetzliche Betreuerin und Pflegemutter eines Erwachsenen Menschen mit schwerer Beeinträchtigung. Die Beratung, wie es nach Beendigung der Schule für ihn weitergehen soll, hat nur im Hinwirken auf ein Gastfamilienmodell bestanden. Sollten wir damit (finanziell) nicht zufrieden sein, stünde der Rechtsweg offen. Nachfragen meinerseits z.B. nach einem persönlichen Budget blieben unbeantwortet. So wie das Gespräch verlaufen ist, hat mein Betreuter auch nicht verstanden, worum es ging.
Ich denke hier besteht Handlungsbedarf bei der Qualifizierung der Fallmanager und auch bei der Findung adäquater Regelungen für Menschen mit Behinderungen, die als Erwachsene weiter in ihren Pflegefamilien leben wollen.