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Fachdiskussion Teilhabe am Arbeitsleben
Im Zentrum der Fachdiskussion stehen die zahlreichen Herausforderungen, die durch die Neuregelungen der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben für die (zukünftigen) Träger der Eingliederungshilfe, für WfbM und für Integrationsämter entstehen.
Beteiligung beendet –
Orientierungshilfe zur den (neuen) Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben ab 01.01.2018 der BAGüS
Beitrag #1014
Inwiefern sehen Sie das Problem, dass durch das Budget für Arbeit gerade die "leistungsstarken" Werkstattbeschäftigten abgeworben werden?
Beitrag #1013
Probleme bei Übergang-Schule in Beruf (ÜSB)!
Im Allgemeinen geht es darum, dass viele Menschen und junge Erwachsene in diesem System "Übergang Schule in Beruf" manchmal nicht ausreichend versorgt werden. Die Kostenträger sind sich oft nicht einig, wer in den Übergangsphasen zuständig ist. Hier vergeht dann oft wichtige Zeit. Es wird oft teurer als geplant und die Menschen, die eigentlich in Schulen und Praktika gut vorbereitet waren, machen wieder Rückschritte und verfestigen negative Eigenschaften. Das entspricht nicht dem Grundgedanken im Sinne der Inklusion. Und speziell in Rheinland-Pfalz gibt es hier große Defizite. Das sollte vor allem auch unsere Landesvertreter in Mainz interessieren. An konkreten Beispielen kann dies verdeutlicht werden und die allgemeine Situation klar gemacht werden. Meistens geht es wie immer um Kostenreduzierungen (Verringerung / Pauschalisierungen von Personalschlüssel, ohne Rücksicht aif die individuellen Bedarfe). Oft gibt es laufende Klageverfahren, z.B. am Sozialgericht in Mainz, seit über 12 Monaten anhängig! Auch dies zeigt, wie lange man als betroffene Familie kämpfen muss, um geeignete Lösungen für die jungen behinderten Menschen zu finden. Es geht bei diesem Thema, vor allem darum, dass die unterschiedlichen Kostenträger, u.a.: - Bundesagentur für Arbeit - Kommunale Träger - Landesregierungen, mehr miteinander kooperieren und im Rahmen der Inklusion mit den betroffenen Menschen lösungsorientierter arbeiten sollen. Diese Zustände haben sich durch das neue BTHG leider negativ verändert (und noch nicht) verbessert!
Beitrag #1012
Sind Ihnen Pläne einzelner WfbM bekannt, sich selbst als andere Leistungsanbieter aufzustellen und falls ja, welche Leistungen (Eingangsverfahren, Berufsbildungsbereich, Arbeitsbereich) werden angeboten?
Beitrag #1011
Welche Erfolgsfaktoren können, auch aus den Erfahrungen mit den bisherigen Modellprojekten der Bundesländer, zum Gelingen des Budgets für Arbeit beitragen?
Beitrag #1010
Welche neuen Möglichkeiten ergeben sich für Menschen mit Behinderungen durch das neue Wahlrecht nach § 62 SGB IX und wie könnte dieses Wahlrecht in der Praxis ausgestaltet werden?
Beitrag #1009
Warum soll ein "anderer Leistungsanbieter" i.S.d. § 60 SGB IX die gleichen Voraussetzungen erfüllen wie eine WfbM? Das schreckt potenzielle Anbieter ab.
Beitrag #1008
Machen "andere Leistungsanbieter" den Werkstätten nicht Konkurrenz? Verhindert das nicht, dass Leistungserbringer Alternativen zur Werkstatt entwickeln?
Beitrag #1007
Worin besteht der Unterschied beim Rentenanspruch zwischen Werkstattbeschäftigten und Beschäftigten im Budget für Arbeit?
Beitrag #1006
In der Orientierungshilfe zur Teilhabe am Arbeitsleben von der Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe heißt es, dass bei einem positiven Verlauf des Budgets für Arbeit die Frage der (vollen oder zumindest teilweisen) Erwerbsfähigkeit von der DRV zu prüfen ist. Wird nach einer Prüfung der DRV herausgestellt, dass der Mensch mit Behinderung nicht mehr als voll- bzw. teilweise erwerbsgemindert gilt, stellen sich unterschiedliche Fragestellungen. Gemäß dem Fall, der Mensch mit Behinderung gilt nach der Prüfung nicht mehr als vollerwerbsgemindert, gehört er in der Folge dann noch zum Personenkreis einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung und hat er infolgedessen noch einen Anspruch auf das Rückkehrrecht in die Werkstatt für behinderte Menschen nach § 220 Abs. 3 SGB IX?
Darüber hinaus ist noch unklar, was dies im weiteren Verlauf für seine Anwartschaftszeit in Bezug auf seine Erwerbsminderungsrente bedeutet?
Beitrag #1004
Welche Überlegungen liegen von Seiten der Werkstätten für behinderte Menschen vor, um die für das Wahlrecht des Menschen mit Behinderungen notwendige Zusammenarbeit zwischen Werkstätten und anderen Leistungsanbietern zu gewährleisten?