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Fachdiskussion Soziale Teilhabe
Bisher war die „Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft“ Teil der Eingliederungshilfeleistung, aber in ihrem Umfang und in ihrer Ausgestaltung völlig unbestimmt. Mit der Gesetzesänderung wird die Leistungsgruppe „Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft“ (§ 55 SGB IX i.d.F. bis 31. Dezember 2017) umbenannt in „Leistungen zur sozialen Teilhabe“. Bisher waren die Leistungen zur Sozialen Teilhabe in SGB IX und SGB XII geregelt und in der Eingliederungshilfe-Verordnung konkretisiert. Künftig werden sie in Teil 1 des SGB IX (§§ 76 ff. SGB IX) und für die Eingliederungshilfe ab 2020 in Teil 2 des SGB IX
Beteiligung beendet –
Allgemeine Informationen zum BTHG
Elternassistenz/Begleitete Elternschaft
Home Treatment
Berichte von Begleituntersuchungen
Beitrag #M4
Ist die Gewährung einer Elternassistenz daran gebunden, dass das Sorgerecht bei den Eltern liegt und die Kinder in deren Haushalt leben?