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Fachdiskussion Leistungsberechtigter Personenkreis in der Eingliederungshilfe

Fachdiskussion Leistungsberechtigter Personenkreis in der Eingliederungshilfe

Auszüge aus dem BTHG und aus der Gesetzesbegründung zum leistungsberechtigten Personenkreis

BTHG

Artikel 1 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch – Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen – (Neuntes Buch Sozialgesetzbuch – SGB IX)

§ 99 Leistungsberechtigter Personenkreis

Leistungen der Eingliederungshilfe erhalten Personen nach § 53 Absatz 1 und 2 des Zwölften Buches und den §§ 1 bis 3 der Eingliederungshilfe-Verordnung in der am 31. Dezember 2019 geltenden Fassung.

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