Die Akteure der Eingliederungshilfe stehen vor einer großen Aufgabe: Wie akquirieren und halten sie Fachkräfte – insbesondere in Anbetracht der steigenden Zahl von Leistungsberechtigten und vielen Beschäftigten, die in den kommenden Jahren in Rente gehen? In unserer Veranstaltung geben wir gemeinsam mit den Akteuren des sozialrechtlichen Dreiecks Antworten.
Mit dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) wurden die Inhalte und Voraussetzungen zum Abschluss von Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen in den §§ 123 ff. SGB IX neu gefasst. Die Landesrahmenverträge nach § 131 SGB IX sollen eine einheitliche Grundlage für die Inhalte der Vereinbarungen legen. Welche Regelungsmöglichkeiten in den Einzelvereinbarungen bestehen, ist daher auch von den getroffenen Regelungen in den Landesrahmenverträgen abhängig.
Mit dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) wurden die Inhalte und Voraussetzungen zum Abschluss von Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen in den §§ 123 ff. SGB IX neu gefasst. Die Veranstaltung beleuchtet den Weg vom Landesrahmenvertrag zur Einzelvereinbarung, die Partizipation von Menschen mit Behinderungen bei der Entwicklung neuer Leistungen sowie alternative Finanzierungsstrukturen.
Bei welchen Leistungen der Eingliederungshilfe für Minderjährige muss ein Eigenbeitrag gezahlt werden und die Leistungen fallen somit nicht unter den …
In vielen Bundesländern übernehmen nach wie vor geschlossene stationäre Einrichtungen die Versorgung von Menschen, die aufgrund ihrer Erkrankung für sich eine Gefahr …
Bislang war der Schwerpunkt hinsichtlich der anstehenden Veränderungen immer in erster Linie der stationäre Bereich (Wohnheim, jetzt: gemeinschaftliches …
Können bei der Kalkulation der Kosten der Wohnraumüberlassung für Menschen mit Behinderungen im gemeinschaftlichen Wohnen behinderungsspezifische Aufwendungen …
Was ist von Seiten der Einrichtung zu tun, wenn eine Person mit Behinderung (z. B. einer Suchterkrankung) ablehnt, einen Antrag auf Grundsicherung oder auf Fachleistung …
Es geht um die Interessen der Menschen mit Behinderungen. Wenn Diese verschiedene Interessen anbringen und die Umsetzung nicht in der besonderen Wohnform erbracht …
Was wird zukünftig der Output der neuen Bedarfsermittlungsinstrumente sein? Ein Anzahl genehmigter Fachleistungsstunden? Ein Budget? Wird es Hilfebedarfsgruppen geben?