Mit dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) wurden die Inhalte und Voraussetzungen zum Abschluss von Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen in den §§ 123 ff. SGB IX neu gefasst. Die Landesrahmenverträge nach § 131 SGB IX sollen eine einheitliche Grundlage für die Inhalte der Vereinbarungen legen. Welche Regelungsmöglichkeiten in den Einzelvereinbarungen bestehen, ist daher auch von den getroffenen Regelungen in den Landesrahmenverträgen abhängig.
Mit dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) wurden die Inhalte und Voraussetzungen zum Abschluss von Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen in den §§ 123 ff. SGB IX neu gefasst. Die Veranstaltung beleuchtete den Weg vom Landesrahmenvertrag zur Einzelvereinbarung, die Partizipation von Menschen mit Behinderungen bei der Entwicklung neuer Leistungen sowie alternative Finanzierungsstrukturen.
Axel Merschky, Referent Inklusion im Referat Teilhabe für Menschen mit Behinderungen, Wohnen und Arbeit, Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz, gab Einblick in die Verhandlung von Zielvereinbarungen nach § 132 SGB IX. Von der Konzeptentwicklung über die Digitalisierung bis zur Gewinnung von Peer-Mitarbeiter/innen legte Herr Merschky Stationen des Umsetzungsprozesses dar.
Christian Grelck, Fachbereichsleiter Arbeit und Soziales im Kreis Nordfriesland, berichtete von den Erfahrungen, die der Landkreis mit Sozialraumbudgets gesammelt hat. Herr Grelck schilderte, welche Ziele und Grundhaltungen mit dem Sozialraumbudget verbunden sind und wie der Prozess der Implementation von statten ging.
Mit dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) wurden die Inhalte und Voraussetzungen zum Abschluss von Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen in den §§ 123 ff. SGB IX neu gefasst. Die Veranstaltung beleuchtete den Weg vom Landesrahmenvertrag zur Einzelvereinbarung, die Partizipation von Menschen mit Behinderungen bei der Entwicklung neuer Leistungen, alternative Finanzierungsstrukturen sowie die Arbeit der Schiedsstellen nach § 133 SGB IX.
Das Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung des Landes Rheinland-Pfalz und das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie des Saarlandes sowie das Projekt Umsetzungsbegleitung BTHG veranstalteten am 29. und 30. November eine gemeinsame digitale Regionalkonferenz zum Umsetzungsstand des BTHG.