Andere Leistungsanbieter als Alternative zur WfbM – ein Erfahrungsbericht

17. April 2024

Andere Leistungsanbieter als Alternative zur WfbM – ein Erfahrungsbericht

Seit 2018 gibt es mit dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) für Menschen mit Behinderungen eine Alternative zur beruflichen Bildung und Arbeit in einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM): die sogenannten Anderen Leistungsanbieter (§ 60 SGB IX). Im Rahmen der kostenfreien Veranstaltungsreihe zur Teilhabe am Arbeitsleben berichtete Michael Jahn von der Diakonie Rosenheim zur Umsetzung der Anderen Leistungsanbieter.

Im Rahmen des Vortrags ging Michael Jahn von der Diakonie Rosenheim zunächst auf die Herausforderungen im Zulassungsverfahren als Anderer Leistungsanbieter sowie in der Anwerbung potenzieller leistungsberechtigter Personen ein. Zudem erläuterte er den Aufbau eines Netzwerks sowie die damit zusammenhängenden Erfolgskriterien in der Arbeit mit leistungsberechtigten Personen. In diesem Rahmen hat Lukas Uebelacker von seinen Erfahrungen im Wechsel von der WfbM zu einem Anderen Leistungsanbieter berichtet und ist auf Herausforderungen sowie praktische Veränderungen in der alltäglichen Arbeit eingegangen. Die Teilnehmenden stellten insbesondere Fragen zum Übergangsprozess von der Werkstatt zu Anderen Leistungsanbietern sowie der finanziellen Zuständigkeit in den einzelnen Prozessschritten.

Präsentation

Die Präsentation ist barrierefrei.

Mitschnitt

Hier finden Sie den Mitschnitt der Veranstaltung mit optionalen Untertiteln.

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