Diese Website wird als Archiv bereitgestellt. Bitte beachten Sie, dass einige Inhalte möglicherweise nicht mehr aktuell sind.

Andere Leistungsanbieter als Alternative zur WfbM – ein Erfahrungsbericht

17. April 2024

Andere Leistungsanbieter als Alternative zur WfbM – ein Erfahrungsbericht

Seit 2018 gibt es mit dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) für Menschen mit Behinderungen eine Alternative zur beruflichen Bildung und Arbeit in einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM): die sogenannten Anderen Leistungsanbieter (§ 60 SGB IX). Im Rahmen der kostenfreien Veranstaltungsreihe zur Teilhabe am Arbeitsleben berichtete Michael Jahn von der Diakonie Rosenheim zur Umsetzung der Anderen Leistungsanbieter.

Im Rahmen des Vortrags ging Michael Jahn von der Diakonie Rosenheim zunächst auf die Herausforderungen im Zulassungsverfahren als Anderer Leistungsanbieter sowie in der Anwerbung potenzieller leistungsberechtigter Personen ein. Zudem erläuterte er den Aufbau eines Netzwerks sowie die damit zusammenhängenden Erfolgskriterien in der Arbeit mit leistungsberechtigten Personen. In diesem Rahmen hat Lukas Uebelacker von seinen Erfahrungen im Wechsel von der WfbM zu einem Anderen Leistungsanbieter berichtet und ist auf Herausforderungen sowie praktische Veränderungen in der alltäglichen Arbeit eingegangen. Die Teilnehmenden stellten insbesondere Fragen zum Übergangsprozess von der Werkstatt zu Anderen Leistungsanbietern sowie der finanziellen Zuständigkeit in den einzelnen Prozessschritten.

Präsentation

Hier finden Sie die barrierefreie Präsentation des Vortrags im PDF-Format

Mitschnitt mit optionalen Untertiteln

Ähnliche Veranstaltungen

11.04.2024

Das Budget für Ausbildung kann gelingen – Erfahrungen aus Hamburg und Berlin

Art
Digitale Veranstaltung
Zeit
11.04.2024 10:00 Uhr – 11:30 Uhr
Ort
www.dv.webex.com

Das Budget für Ausbildung nach § 61a SGB IX soll Menschen mit Behinderung eine reguläre Berufsausbildung ermöglichen. Bisher werden nur wenige Budgets in Anspruch genommen. Julia Zeller und Sven Neumann berichteten in ihrem Vortrag zusammen mit Budgetnehmenden wie eine Umsetzung erfolgreich sein kann.

13.06.2024

Die Einheitliche Ansprechstelle für Arbeitgeber nach § 185a SGB IX – ein Einblick aus Berlin

Art
Digitale Veranstaltung
Zeit
13.06.2024 10:00 Uhr – 11:30 Uhr
Ort
www.dv.webex.com

Durch das Teilhabestärkungsgesetz wurden ab dem 1. Januar 2022 bundesweit sogenannte „Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber“ nach § 185a SGB IX eingeführt. Sabine Pfennig-Engel von der FAW gGmbH gab in Ihrem Vortrag spannende Einsichten in die Arbeit als Einheitliche Ansprechstelle für Arbeitgeber (EAA) in Berlin.

Unsere Webseiten verwenden Cookies zur Verbesserung der Bedienung und des Angebots sowie zur Auswertung von Webseitenbesuchen. Einzelheiten über die von uns eingesetzten Cookies und die Möglichkeit diese abzulehnen, finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.