Das Land Niedersachsen hat sein Bedarfsermittlungsinstrument im Juli 2023 angepasst und die Version 3.1 veröffentlicht. Dem vorausgegangen waren viele Hinweise von Leistungserbringern und Interessensverbänden für Menschen mit Behinderungen. Welche Strategie verfolgt Niedersachsen in der Weiterentwicklung seines Bedarfsermittlungsinstrumentes? Wie wirken sich die Hinweise auf die Bedarfsermittlung und die daraus resultierenden Leistungen aus?
Der Integrierte Teilhabeplan Thüringen (ITP Thüringen) wird mithilfe der ITP-App im digitalen Thüringer Antragssystem für Verwaltungsleistungen (ThAVEL) unterstützt. Die Übermittlung des ITP in das digitale örtliche Verwaltungssystem ermöglicht eine schnelle und umfassende Abstimmung aller beteiligter Instanzen. Aktuell betrifft dies nur den ITP für Erwachsene. Welche Maßnahmen müssen bei der Erstellung der App beachtet werden, insbesondere hinsichtlich der Kompatibilität mit schon vorhandenen digitalen Verwaltungssystemen?
Die Bedarfsermittlung nach § 118 SGB IX setzt den Grundstein für die Erbringung personenzentrierter Leistungen, die wiederum gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen. Gemäß § 104 Abs. 1 SGB IX muss der Sozialraum bei der Bestimmung von Eingliederungshilfeleistungen im Einzelfall beachtet werden.
Mit dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) wurden die Inhalte und Voraussetzungen zum Abschluss von Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen in den §§ 123 ff. SGB IX neu gefasst. Die Landesrahmenverträge nach § 131 SGB IX sollen eine einheitliche Grundlage für die Inhalte der Vereinbarungen legen. Welche Regelungsmöglichkeiten in den Einzelvereinbarungen bestehen, ist daher auch von den getroffenen Regelungen in den Landesrahmenverträgen abhängig.
Im Mittelpunkt des Gesamt- und Teilhabplanverfahrens steht der Mensch mit Behinderungen. Im Rahmen der digitalen Fachveranstaltung informiert Friederike Hellinger, Teilhabeberaterin der EUTB Diakoniewerk im nördlichen Mecklenburg gGmbH, darüber, wo genau Leistungsberechtigte in den Verfahren beteiligt werden müssen, was sie als Unterstützung dafür fordern oder wen sie hinzuziehen können.
Im Mittelpunkt des Gesamt- und Teilhabplanverfahrens steht der Mensch mit Behinderungen. Im Rahmen der digitalen Fachveranstaltung informiert Friederike Hellinger, Teilhabeberaterin der EUTB Diakoniewerk im nördlichen Mecklenburg gGmbH, darüber, wo genau Leistungsberechtigte in den Verfahren beteiligt werden müssen, was sie als Unterstützung dafür fordern oder wen sie hinzuziehen können.
Durch das BTHG wurde die Eingliederungshilfe von einer überwiegend einrichtungszentrierten zu einer personenzentrierten Leistung neu ausgerichtet. Im Rahmen eines offenen Austauschs diskutieren wir mit Ihnen, welche Erfahrungen Sie mit der Umsetzung der Personenzentrierung im gesamten Reha-Prozess gesammelt haben.
Medizinische Diagnostik und daraus resultierende Beeinträchtigungen/Funktionsstörungen/Körper-Strukturstörungen nach ICF im Rahmen der Feststellung des …
Wer war an der Entwicklung des BEI_BW beteiligt?
Gibt es bei dem Instrument in Rheinland-Pfalz eine Vorgabe, wie codiert werden soll, also wo sind die Grenzen zwischen leichter, mäßiger oder erheblich ausgeprägter …
Wird das Instrument in Rheinland-Pfalz in einfache Sprache übersetzt für die Menschen und deren Vertraute?
Die Bedarfe der sozialen Teilhabe der Personengruppe der seelisch behinderten Menschen wird aus unserer fachlichen Sicht nicht gut abbildbar sein im neuen Instrument in …
Welche Form der Fachexpertise war bei der Entwicklung des Instruments in Rheinland-Pfalz beteiligt? Die Beteiligung der Liga war nicht gegeben.
Das BTHG hat neue Regelungen zur Bedarfsermittlung eingeführt. Erfolgt die Ermittlung des Rehabilitationsbedarfs in Abstimmung mit der Ermittlung der …
Wer hat die einzelnen ICF-Items im Bedarfsermittlungsinstrument in Rheinland-Pfalz ausgesucht? Einige sind leider gar nicht aufgeführt und andere sind überflüssig …
Wird der „Gesamtplaner“ zukünftig ein Mitarbeiter des LVRs sein und führt dieser auch die Befragung durch?
Wer ermittelt den Bedarf des Leistungsberechtigten?