Mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz, das im Juni 2021 in Kraft getreten ist, wurden die Weichen für eine inklusive Kinder- und Jugendhilfe gestellt. Die Regierungskoalition hat in ihrem Koalitionsvertrag für die 20. Legislaturperiode vereinbart, dass die gesetzliche Ausgestaltung der inklusiven Kinder- und Jugendhilfe in dieser laufenden Legislaturperiode erfolgen soll. Zentrales Anliegen dabei ist, alle Leistungen für Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderungen unter dem Dach der Kinder- und Jugendhilfe zusammenzuführen.