Anwendung der Bedarfsermittlungsinstrumente nach § 118 SGB IX

Mitschnitte

Bedarfsermittlungsinstrumente in der Anwendung

Mit dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) wurde in § 13 SGB IX festgelegt, dass der Rehabilitationsbedarf der leistungsberechtigten Person individuell sowie ganzheitlich zu ermitteln ist und somit die Begrenzung auf einzelne Leistungsgesetze wegfällt (Leistungen aus einer Hand). § 118 Abs. 2 SGB IX ermöglicht es den Ländern, mittels einer Rechtsverordnung, Näheres zum Bedarfsermittlungsinstrument zu regeln. Wie lässt sich das neue Instrument in den bisherigen Verwaltungsstrukturen anwenden und wie gestaltet sich die Formulierung der Ziele?

12. Dezember 2023

Das Modellprojekt "Neue Teilhabeplanung Arbeit" im Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL)

 

Im Rahmen der Fachdiskussion zur Anwendung der Bedarfsermittlungsinstrumente nach § 118 SGB IX hat das Modellprojekt "Neue Teilhabeplanung Arbeit" (nTA) des Landschaftsverbandes Wesfalen-Lippe (LWL) am 12. Dezember den Auftakt gegeben und sein ganzheitliches Bedarfsermittlungsverfahren im Bereich Arbeit vorgestellt.

Frau Jennifer Sunder und Frau Evelyn Wierike vom LWL gingen in ihrem Vortrag auf den Zusammenschluss der ehemaligen Behindertenhilfe und dem Integrationsamt zum neuen Inklusionsamt Arbeit ein und beleuchteten die Vernetzung der Gesamt- und Teilhabeplanung, des Fallmanagements, der Übergangprozesse und der Förderung sowie der Netzwerkarbeit unter einem Dach. Im Anschluss skizzierten sie die Einführung der Bedarfsermittlung nach § 118 SGB IX im Modellvorhaben nTA und erläuterten das Beratungsverfahren und die Umsetzung in den Modellregionen sowie das weitere Vorgehen im  Rahmen der Weiterentwicklung und Fortschreibung des BEI_NRW.

 

Die Präsentation ist nicht barrierefrei. Die barrierefreie Version wird in Kürze zur Verfügung gestellt.

13. Dezember 2023

Sozialraum und Bedarfsermittlung

 

Am 13. Dezember 2023 bot Herr Kai Beier, Coach für die Bereiche Autismus, Inklusion und Teilhabe und Lehrbeauftragter für Inklusion an der Evangelischen Hochschule Berlin, einen Einblick in die Sozialraumorientierung im Rahmen der Bedarfsermittlung nach § 118 SGB IX. Herr Beier hat zunächst einen Überblick zur Bedarfsermittlung sowie zum Sozialraum gegeben und die Komplexität in der sozialräumlichen Praxis beleuchtet. Darüber hinaus ist er auf Herausforderungen in der Bedarfsermittlungspraxis in den Bundesländern eingegangen und hat das Augenmerk auf die Notwendigkeit einer barrierefreien Kommunikation und Zielformulierung einerseits sowie ausreichenden Ressourcen und Kompetenzen andererseits gelegt. Abschließend wurden Lösungsansätze sowie unabdingbare Kontextfaktoren für eine erfolgreiche Anwendung der Bedarfsermittlungsinstrumente nach § 118 SGB IX ermittelt.

Die Präsentation ist nicht barrierefrei. Die barrierefreie Version wird in Kürze zur Verfügung gestellt.

14. Dezember 2023

ITP-App in Thüringen im Rahmen eines digitalen Verwaltungssystems

 

Am 14. Dezember 2023 berichtete Herr Daniel Eberhardt, Referent im Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie von der App für den Integrierten Teilhabeplan Thüringen (ITP Thüringen) und bot einen Einblick in die Entstehungsprozesse des Instruments, der Ausweitung vom ITP Erwachsene auf den ITP Kinder- und Jugendliche und den ITP für den frühkindlichen Bereich sowie die Erstellung der App. Zudem wurden positive Entwicklungen durch die App als ersten Schritt in Richtung einer digitalisierten Verwaltung skizziert, die wiederum Herausforderungen wie beispielsweise der Barrierefreiheit der App gegenüberstehen.

 

Die Präsentation ist nicht barrierefrei. Die barrierefreie Version wird in Kürze zur Verfügung gestellt.

15. Februar 2024

Stetige Anpassung des Bedarfsermittlungsinstrumentes Niedersachsen (B.E.Ni)

 

Das Land Niedersachsen hat sein Bedarfsermittlungsinstrument im Juli 2023 angepasst und die Version 3.1 veröffentlicht. Dem vorausgegangen waren viele Hinweise von Leistungserbringern und Interessensverbänden für Menschen mit Behinderungen. Welche Strategie verfolgt Niedersachsen in der Weiterentwicklung seines Bedarfsermittlungsinstrumentes? Wie wirken sich die Hinweise auf die Bedarfsermittlung und die daraus resultierenden Leistungen aus?

 

Die Untertitel im Mitschnitt werden demnächst zur Verfügung gestellt.

8. November 2023 bis 26. Januar 2024

Anwendung der Bedarfsermittlungsinstrumente nach § 118 SGB IX

Das Bedarfsermittlungsinstrument nach § 118 SGB IX soll eine bundesweit einheitliche Grundlage zur Bedarfsermittlung schaffen und gleichwertige sowie vom Wohnort unabhängige Lebensverhältnisse für Menschen mit Behinderungen ermöglichen. Die Ermittlung des individuellen Bedarfes orientiert sich an der Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF) der Weltgesundheitsorganisation (WHO).

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