Die Monitoring-Stelle UN-BRK des Deutschen Instituts für Menschenrechte hat den aktuellen Stand der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) in Berlin hinsichtlich der Teilhabe am Arbeitsleben untersucht. Sie ist dabei insbesondere auf die Arbeitslosigkeit und Segregation der Arbeitsmärkte, Zugänglichkeit und Barrierefreiheit im privaten Sektor sowie Möglichkeiten der Aus- und Weiterbildung eingegangen. Im Jahr zuvor hatten die Vereinten Nationen zum zweiten Mal die Umsetzung der UN-BRK in Deutschland überprüft. Der Bericht zeigt, dass sich die Probleme, die der UN-Fachausschuss für Deutschland insgesamt festgestellt hatte, auch in Berlin abbilden.
Demnach besteht eine hohe Arbeitslosenquote bei Menschen mit Behinderung, viele sind in segregierten Strukturen beschäftigt und die Zahl der Übergänge von Werkstätten auf den ersten Arbeitsmarkt ist gering. Darüber hinaus stellt die Monitoring-Stelle Umsetzungsprobleme beim Budget für Ausbildung fest.
Ausgehend von den Ergebnissen formuliert die Monitoring-Stelle UN-BRK im letzten Abschnitt Empfehlungen, die eine inklusiv ausgerichtete Berufsorientierung und -beratung, den Abbau von Zugangsbarrieren zum ersten Arbeitsmarkt sowie eine erleichterte und effektivere Nutzung der Budgets für Arbeit und Ausbildung umfassen.
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