Die Akteure der Eingliederungshilfe stehen vor einer großen Aufgabe: Wie akquirieren und halten sie Fachkräfte – insbesondere in Anbetracht der steigenden Zahl von Leistungsberechtigten und vielen Beschäftigten, die in den kommenden Jahren in Rente gehen? In unserer Veranstaltung wurde gemeinsam mit den Akteuren des sozialrechtlichen Dreiecks nach Antworten gesucht.
Ein wesentliches Ziel des BTHG ist es, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben von Menschen mit Behinderungen personenzentriert weiterzuentwickeln. Vor diesem Hintergrund sind zwei neue Leistungsarten als Alternative zur Beschäftigung in einer WfbM geschaffen worden, die anderen Leistungsanbieter und das Budget für Arbeit, die mit den §§ 60f. SGB IX zum 1. Januar in 2018 Kraft getreten sind. Die Veranstaltung beleuchtete die Koordination und Kooperation der zuständigen Leistungsträger, -erbringer und der Integrationsämter und bietet eine Plattform für den Austausch über Erfolgsfaktoren.