Antworten zur Online-Fachdiskussion „Leistungsberechtiger Personenkreis in der Eingliederungshilfe“ sind ab sofort im BTHG-Kompass zu finden – Wie geht es nun weiter?
Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. hat ein Gutachten veröffentlicht, in dem erörtert wird, inwiefern Mitarbeiter/innen eines Leistungserbringers als Vertrauensperson sowie als Beteiligte am Gesamtplanverfahren bzw. an der Gesamtplankonferenz zu beteiligen sind.
In einem Antrag vom 20. November 2018 mit dem Titel „Bundesteilhabegesetz nachbessern und volle Teilhabe ermöglichen“ (Drucksache 19/5907) fordert die Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen eine umfassende Überarbeitung des BTHG. Die Abgeordneten befinden, dass das Ende 2016 verabschiedete Gesetz für viele behinderte Menschen und deren Familien eine Enttäuschung sei. Es werde dem Anspruch, Menschen mit Behinderungen aus dem System der Sozialhilfe herauszuführen und die Vorschriften über die Eingliederungshilfe zu einem modernen Teilhaberecht umzugestalten, nicht gerecht.
Die „Untersuchung der Ausführung sowie der absehbaren Wirkungen der neuen Regelungen der Eingliederungshilfe nach Art. 25 Abs. 2 BTHG (Wirkungsprognose)“ wurde durch das BMAS ausgeschrieben. Teilnahmeanträge können noch bis 17. Dezember 2018 eingereicht werden.
Im Rahmen der Wirkungsprognose (Art. 25 Abs. 2 Satz 1, 1. Halbsatz BTHG) soll untersucht werden, inwiefern die Ziele des BTHG – die Verbesserung der Lebenssituation der Menschen mit Behinderungen auf der einen Seite und die Dämpfung der Ausgabendynamik auf der anderen Seite – erreicht werden.
Die Ausgabe 3/2018 der Zeitschrift „Forum Arbeit“ der Bundesarbeitsgemeinschaft Arbeit e.V. widmet sich dem Bundesteilhabegesetz (BTHG). Darin enthalten ist ein Beitrag von Dr. Florian Steinmüller, kommissarischer Projektleiter im Projekt Umsetzungsbegleitung Bundesteilhabegesetz, zum Thema „Budget für Arbeit und andere Leistungsanbieter. Neuregelungen durch das Bundesteilhabegesetz und Ausgestaltung in den Bundesländern“.
An der Hochschule Mittweida ist zum 1. September 2018 das Projekt „InnoLAWI: Innovative Erwerbskombinationen – landwirtschaftliche Unternehmen als Anbieter sozialer Dienstleistungen“ gestartet.
Kürzlich haben wir über die zweite Staatenprüfung Deutschlands zur Umsetzung der UN-BRK berichtet. Inzwischen haben die Bundesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen (BAG WfbM) und der Verein Werkstatträte Deutschland e.V. (WRD) eine gemeinsame Stellungnahme zu der Überprüfung abgegeben.
Am 13. September 2018 wurde dem Bundestag der „Abschlussbericht zu den rechtlichen Wirkungen im Fall der Umsetzung von Artikel 25a § 99 des Bundesteilhabegesetzes (ab 2023) auf den leistungsberechtigten Personenkreis der Eingliederungshilfe“ vorgelegt.
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