Hier finden Sie aktuelle Themen und externe Termine rund um die Umsetzung des BTHG. Sie haben ein für uns relevantes Thema? Dann schreiben Sie uns gern über das Kontaktformular.
Mit dem Ziel einer gleichberechtigten politischen und gesellschaftlichen Teilhabe, dient der Partizipationsfonds der Förderung von Projekten zur Unterstützung bundesweit tätiger Verbände und Organisationen von Menschen mit Behinderungen. Für den Förderzeitraum 2023 können zusätzliche Mittel aus dem Partizipationsfonds für neue Projekte beantragt werden.
Die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) hat die wichtigsten Komponenten der stufenweisen Wiedereingliederung (SWE) von Beschäftigten aus längerer Arbeitsunfähigkeit zusammengefasst und gibt grundlegende Hinweise für Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
Im Rahmen eines Projekts führt die Fachhochschule Dortmund eine Umfrage zum Einfluss des Bundesteilhabegesetzes auf die Teilhabemöglichkeiten im Bereich Arbeit für Menschen mit Behinderung durch.
Am 4. August 2023 haben die Bezirke als Träger der Eingliederungshilfe und die Leistungserbringerverbände den bayerischen Landesrahmenvertrag zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) nach § 131 SGB IX abgeschlossen. Die Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Bayern e.V. hat als maßgebliche Interessenvertretung der Menschen mit Behinderung nach § 1 Art. 66b Abs. 3 BayTHG I bei den Verhandlungen mitgewirkt.
Die Budgets für Arbeit oder Ausbildung besser nutzen und damit Menschen mit Behinderung den Zugang zum allgemeinen Arbeitsmarkt erleichtern: Das ist Ziel des Projektes „Budgetkompetenz – Initiative zum Budget für Arbeit und Ausbildung“, das die Interessensvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland e.V. (ISL) gemeinsam mit anderen Projektpartnern kürzlich startete.
Ob per Video, Telefon oder vor Ort: mit der kostenfreien App „Teilhabeberatung“ der EUTB können Sie sich von überall aus zu Fragen rund um Rehabilitation und Teilhabe informieren. Ab dem 1. Juli 2023 ist eine Beratung auch per Video möglich.
Das Sozialgericht München entschied im Rahmen eines einstweiligen Rechtsschutzverfahrens am 15. Mai 2023 über einen Antrag auf Kostenübernahme für Pflege- und Betreuungsleistungen nach Umzug in einer Mietwohnung (Aktenzeichen S 48 SO 131/23 ER).
Die Ausgleichsabgabe zur Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderung nach § 160 SGB IX bewirke neben einer leichten Erhöhung der Beschäftigungsquote auch Nebeneffekte: Einige Unternehmen achten bewusst auf eine Schwellenunterschreitung. Das ist das Ergebnis einer Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB).
Leistungsberechtigte Personen haben auch in einer Schule mit dem Schwerpunkt Hören einen Anspruch auf Eingliederungshilfe in Form einer Gebärdendolmetschenden Person. Das entschied kürzlich das Landessozialgericht Baden-Württemberg im Zuge eines Eilantrags einer gehörlosen Schülerin.
Auch für das Jahr 2022 zeigt sich, dass die Erwerbsbeteiligung von Menschen mit Behinderungen deutlich niedriger ausfällt als bei der nicht-schwerbehinderten Bevölkerung. Zudem ist die Arbeitsmarktentwicklung für schwerbehinderte Menschen weniger durch die Konjunktur und stärker durch rechtliche Rahmenbedingungen und die demografische Entwicklung beeinflusst. Diese Erkenntnisse lassen sich aus dem kürzlich von der Bundesagentur für Arbeit (BA) veröffentlichten Bericht zur Arbeitsmarktsituation schwerbehinderter Menschen für das Jahr 2022 ziehen.
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