Um Inhalt, Umfang und Qualität einschließlich Wirksamkeit von Leistungsangeboten zu vereinheitlichen, haben die Vertragskommissionen in einigen Bundesländern Rahmen- oder Musterleistungsvereinbarungen als Bestandteil des Landesrahmenvertrags erarbeitet. Das Verfahren zum Abschluss der Vereinbarungen wird ebenfalls in den Landesrahmenverträgen geregelt. Gegenstand der dreitägigen Fachveranstaltung waren Herausforderungen beim Abschluss der Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen, Erfahrungen bei der Anwendung der Landesrahmenverträge nach § 131 SGB IX sowie Möglichkeiten neuer Leistungsstrukturen.
Den Auftakt zu der digitalen Fachveranstaltung bildete ein Vortrag, in dem die Unterschiede und der Zusammenhang zwischen den Landesrahmenverträgen und den daraus folgenden Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen skizziert sowie rechtliche Inhalte in den jeweiligen Verträgen verdeutlicht wurden. Im Anschluss daran wurde ein Fachkonzept der Stiftung Bethel vorgestellt, wobei insbesondere auf rechtliche und fachliche Grundlagen des Konzepts eingegangen wurde. Auch wurden in diesem Zusammenhang Einblicke in die Kalkulation der Kosten sowie in die Zusammenarbeit bzw. Verhandlung mit dem Rehabilitationsträger gegeben. Im weiteren Verlauf des Tages stellte ein Referent u. a. anhand der Assistenzleistungen nach § 78 SGB IX Besonderheiten der Rahmen- und Musterleistungsvereinbarungen in den einzelnen Bundesländern vor.
Am zweiten Veranstaltungstag ging es vornehmlich um die Bedeutung und den Inhalt der Zielvereinbarungen nach § 132 SGB IX. Zunächst wurde in diesem Rahmen ein Projekt aus Rheinland-Pfalz vorgestellt, in dem der § 132 SGB IX angewendet und eine Vereinbarung zwischen Leistungsträger und -erbringer geschlossen wurde. Auch eine Vertreterin aus Hamburg und ein Vertreter aus Nordfriesland stellten ihre Trägerbudgets im Rahmen der Experimentierklausel nach § 132 SGB IX vor und gingen dabei auf die unterschiedliche Vertragssituation sowie die genaue Kalkulation der Budgets ein. Aus der Sicht der Leistungsberechtigten kam ein Referent der LAG Selbsthilfe Bayern zu Wort. In seinem Vortrag stellte er insbesondere die Rolle der Selbsthilfe in der Umsetzung des BTHG in Bayern vor und ging dabei auf die Möglichkeiten der Einflussnahmen im Rahmen der Arbeitsgemeinschaft nach § 94 Abs. 4 SGB IX ein.
Am letzten Veranstaltungstag stand die Arbeit der Schiedsstelle nach § 133 SGB IX im Mittelpunkt. In einem Vortrag wurden hierbei zunächst die Aufgaben der Schiedsstelle und im Anschluss der zeitliche und organisatorische Ablauf eines Schiedsverfahrens erläutert.
PROGRAMM
Stand: 22. April 2022
Präsentationen
Hier finden Sie die Präsentationen der Vorträge als barrierefreie PDFs.
Vortrag: Vom Landesrahmenvertrag zur Einzelvereinbarung - Leistungs- und Vergütungsstrukturen
Referent: Prof. Dr. Dr. Christian Bernzen, Rechtsanwalt, Hamburg
Vortrag: Konzeptentwicklung auf der Grundlage eines Landesrahmenvetrags nach § 131 SGB IX
Referent: Daniel Schuster, Referent der Geschäftsführung, BTHG-Projekt, Stiftung Bethel.regional
Vortrag: Besonderheiten der Rahmen- und Mustervereinbarungen in den Bundesländern
Referent: Thomas Schmitt-Schäfer, transfer - unternehmen für soziale Innovation
Vortrag: Vorstellung neuer Leistungen nach § 132 SGB IX - Projekt 365 Grad
Referentin: Birgit Fuchs, Leiterin Betreuen-Fördern-Wohnen, Pfalzklinikum Klingenmünster
Referent: Axel Merschky, Referat Soziales und Demografie, Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung, Rheinland-Pfalz
Vortrag: Bedeutung und Inhalte einer Zielvereinbarung nach § 132 SGB IX vor dem Hintergrund der Personenzentrierung und der UN-BRK
Referent: Marcus Rietz, Projekt Umsetzungsbegleitung BTHG
Vortrag: Neue Leistungen auf Basis von Trägerbudgets
Referentin: Katrin Haubner, Referentin, Teilhabe und Gleichstellung von Menschen mit Behinderung, Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration der Freien und Hansestadt Hamburg
Vortrag: Möglichkeiten und Herausforderungen bei der Mitwirkung der Interessensvertretungen von Menschen mit Behinderungen in den Arbeitsgemeinschaften nach § 94 Abs. 4 SGB IX
Referent: Thomas Bannasch, Landesgeschäftsführer LAG Selbsthilfe Bayern
Vortrag: Finanzierungsstrukturen von Eingliederungshilfeleistungen
Referent: Christian Grelck, Leiter des Fachbereichs Arbeit und Soziales der Verwaltung des Landkreises Nordfriesland
Vortrag: Alternative Verfahren zur Abrechnung von Fachleistungen nach § 125 Abs. 3 Satz 4 SGB IX
Referent: Marcus Rietz, Projekt Umsetzungsbegleitung BTHG
Vortrag: Grundlagen und Abläufe von Schiedsstellenverfahren nach § 133 SGB IX
Referent: Ernst Merz, PräsLSG RLP a.D.