Digitale Fachveranstaltung Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen nach § 125 SGB IX und Zielvereinbarungen nach § 132 SGB IX

27.-29. April 2022

Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen nach § 125 SGB IX und Zielvereinbarungen nach § 132 SGB IX

Mit dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) wurden die Inhalte und Voraussetzungen zum Abschluss von Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen in den §§ 123 ff. SGB IX neu gefasst. Die Landesrahmenverträge nach § 131 SGB IX sollen eine einheitliche Grundlage für die Inhalte der Vereinbarungen legen. Welche Regelungsmöglichkeiten in den Einzelvereinbarungen bestehen, ist daher auch von den getroffenen Regelungen in den Landesrahmenverträgen abhängig.

Um Inhalt, Umfang und Qualität einschließlich Wirksamkeit von Leistungsangeboten zu vereinheitlichen, haben die Vertragskommissionen in einigen Bundesländern Rahmen- oder Musterleistungsvereinbarungen als Bestandteil des Landesrahmenvertrags erarbeitet. Das Verfahren zum Abschluss der Vereinbarungen wird ebenfalls in den Landesrahmenverträgen geregelt. Gegenstand der dreitägigen Fachveranstaltung waren Herausforderungen beim Abschluss der Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen, Erfahrungen bei der Anwendung der Landesrahmenverträge nach § 131 SGB IX sowie Möglichkeiten neuer Leistungsstrukturen.

Den Auftakt zu der digitalen Fachveranstaltung bildete ein Vortrag, in dem die Unterschiede und der Zusammenhang zwischen den Landesrahmenverträgen und den daraus folgenden Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen skizziert sowie rechtliche Inhalte in den jeweiligen Verträgen verdeutlicht wurden. Im Anschluss daran wurde ein Fachkonzept der Stiftung Bethel vorgestellt, wobei insbesondere auf rechtliche und fachliche Grundlagen des Konzepts eingegangen wurde.  Auch wurden in diesem Zusammenhang Einblicke in die Kalkulation der Kosten sowie in die Zusammenarbeit bzw. Verhandlung mit dem Rehabilitationsträger gegeben. Im weiteren Verlauf des Tages stellte ein Referent u. a. anhand der Assistenzleistungen nach § 78 SGB IX Besonderheiten der Rahmen- und Musterleistungsvereinbarungen in den einzelnen Bundesländern vor. 

Am zweiten Veranstaltungstag ging es vornehmlich um die Bedeutung und den Inhalt der Zielvereinbarungen nach § 132 SGB IX. Zunächst wurde in diesem Rahmen ein Projekt aus Rheinland-Pfalz vorgestellt, in dem der § 132 SGB IX angewendet und eine Vereinbarung zwischen Leistungsträger und -erbringer geschlossen wurde. Auch eine Vertreterin aus Hamburg und ein Vertreter aus Nordfriesland stellten ihre Trägerbudgets im Rahmen der Experimentierklausel nach § 132 SGB IX vor und gingen dabei auf die unterschiedliche Vertragssituation sowie die genaue Kalkulation der Budgets ein. Aus der Sicht der Leistungsberechtigten kam ein Referent der LAG Selbsthilfe Bayern zu Wort. In seinem Vortrag stellte er insbesondere die Rolle der Selbsthilfe in der Umsetzung des BTHG in Bayern vor und ging dabei auf die Möglichkeiten der Einflussnahmen im Rahmen der Arbeitsgemeinschaft nach § 94 Abs. 4 SGB IX ein. 

Am letzten Veranstaltungstag stand die Arbeit der Schiedsstelle nach § 133 SGB IX im Mittelpunkt. In einem Vortrag wurden hierbei zunächst die Aufgaben der Schiedsstelle und im Anschluss der zeitliche und organisatorische Ablauf eines Schiedsverfahrens erläutert.

PROGRAMM

Stand: 22. April 2022

Präsentationen

Hier finden Sie die Präsentationen der Vorträge im PDF-Format. Die Präsentationen sind nicht barrierefrei. Barrierefreie Versionen werden demnächst zur Verfügung gestellt.

1. Veranstaltungstag 27. April 2022

 

Vortrag: Vom Landesrahmenvertrag zur Einzelvereinbarung - Leistungs- und Vergütungsstrukturen

Referent: Prof. Dr. Dr. Christian Bernzen, Rechtsanwalt, Hamburg

 

Vortrag: Konzeptentwicklung auf der Grundlage eines Landesrahmenvetrags nach § 131 SGB IX

Referent: Daniel Schuster, Referent der Geschäftsführung, BTHG-Projekt, Stiftung Bethel.regional

 

Vortrag: Besonderheiten der Rahmen- und Mustervereinbarungen in den Bundesländern

Referent: Thomas Schmitt-Schäfer, transfer - unternehmen für soziale Innovation

 

Vortrag: Vorstellung neuer Leistungen nach § 132 SGB IX - Projekt 365 Grad

Referentin: Birgit Fuchs, Leiterin Betreuen-Fördern-Wohnen, Pfalzklinikum Klingenmünster

Referent: Axel Merschky, Referat Soziales und Demografie, Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung, Rheinland-Pfalz

2. Veranstaltungstag 28. April 2022

 

Vortrag: Bedeutung und Inhalte einer Zielvereinbarung nach § 132 SGB IX vor dem Hintergrund der Personenzentrierung und der UN-BRK

Referent: Marcus Rietz, Projekt Umsetzungsbegleitung BTHG

 

Vortrag: Neue Leistungen auf Basis von Trägerbudgets

Referentin: Katrin Haubner, Referentin, Teilhabe und Gleichstellung von Menschen mit Behinderung, Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration der Freien und Hansestadt Hamburg

 

Vortrag: Möglichkeiten und Herausforderungen bei der Mitwirkung der Interessensvertretungen von Menschen mit Behinderungen in den Arbeitsgemeinschaften nach § 94 Abs. 4 SGB IX

Referent: Thomas Bannasch, Landesgeschäftsführer LAG Selbsthilfe Bayern

3. Veranstaltungstag 29. April 2022

 

Vortrag: Finanzierungsstrukturen von Eingliederungshilfeleistungen 

Referent: Christian Grelck, Leiter des Fachbereichs Arbeit und Soziales der Verwaltung des Landkreises Nordfriesland

 

Vortrag: Alternative Verfahren zur Abrechnung von Fachleistungen nach § 125 Abs. 3 Satz 4 SGB IX

Referent: Marcus Rietz, Projekt Umsetzungsbegleitung BTHG

 

Vortrag: Grundlagen und Abläufe von Schiedsstellenverfahren nach § 133 SGB IX

Referent: Ernst Merz, PräsLSG RLP a.D.

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