Digitale Fachveranstaltung Umsetzung von Beratung in „wahrnehmbarer Form“

22.02.2023

Umsetzung von Beratung in „wahrnehmbarer Form“

Die Beratung von Menschen mit Behinderungen hat laut § 106 Abs. 1 SGB IX in einer für den Leistungsberechtigten wahrnehmbaren Form zu erfolgen. Katrin Hinternesch, Projektkoordinatorin Gelingende Kommunikation der Vielfalter gGmbH, erläuterte die Bandbreite der Kommunikationsformen und zeigte anhand von Praxisbeispielen mögliche Methoden und Hilfsmittel, die Leistungsträger einsetzen können.

Katrin Hinternesch, Koordinatorin des Projektes „Gelingende Kommunikation“ der Vielfalter gGmbH, erläuterte in der digitalen Fachveranstaltung, wie mit Hilfe von Symbolen Gespräche strukturiert und visualisiert werden können. Sie stellte dafür ein von ihr entwickeltes Karteikartensystem vor, mit dem anhand von Schrift und Symbolbildern unterschiedliche Lebensbereiche dargestellt werden können. Es gibt für jeden Lebensbereich eine thematisch übergeordnete Karte, z. B. Lernen und Wissens-Anwendung. Diese Oberkarte stellt mehrere einzelne Lebensbereiche dar. Für jeden einzelnen Lebensbereich gibt es wiederum thematisch untergeordnete Karten, welche sich mit Fragestellungen für einen bestimmten Lebensbereich beschäftigen. Der Mensch mit Behinderung kann also mittels Symbolbildern auf Karteikarten seinen Gemütszustand sowie Neigungen und Wünsche mitteilen. In der abschließenden Diskussionsrunde wurde deutlich, dass es hinsichtlich der Bandbreite von Kommunikationsformen mit oder für Menschen mit Behinderung eine noch größere Vielfalt geben muss und dabei eine sehr genaue Differenzierung von möglichen Kommunikationsformen im Verhältnis zur jeweiligen Art der Behinderung notwendig ist.

Präsentation

Hier finden Sie die barrierefreie Präsentation des Vortrags im PDF-Format.

Mitschnitt

Hier finden Sie den Mitschnitt der Veranstaltung mit optionalen Untertiteln:

 

 

Die digitale Fachveranstaltung ist Bestandteil der Online-Fachdiskussion „Beratungs- und Unterstützungsleistungen nach § 106 SGB IX“.

16. Januar bis 6. April 2023

Beratungs- und Unterstützungsleistungen nach § 106 SGB IX

Mit dem BTHG hat der Bundesgesetzgeber die Aufgaben der Reha-Träger für die Beratung und Unterstützung von Menschen mit Behinderungen deutlich erweitert. Für die Träger der Eingliederungshilfe hat er zudem Aufgaben konkretisiert, die der personenzentrierten Neuausrichtung der Eingliederungshilfe Rechnung tragen. Mit Inkrafttreten des neuen Betreuungs- und Vormundschaftsrechts zum 1. Januar 2023 sind die Träger der Eingliederungshilfe umso mehr gefordert, ihren Beratungs- und, soweit …

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