Das „Haus der Teilhabe“ soll Menschen mit Behinderung in jedem Berliner Bezirk einen Standort anbieten, an den sie sich mit allen Anliegen zu Beratung, Unterstützung und Begleitung wenden können. Ein Einblick zur Umsetzung des Konzepts im Bezirk Marzahn-Hellersdorf, vermittelte durch die dortige Leiterin Frau Melanie Rubach.
Die Beratung von Menschen mit Behinderungen hat laut § 106 Abs. 1 SGB IX in einer für den Leistungsberechtigten wahrnehmbaren Form zu erfolgen. Die Gesetzesbegründung führt explizit die Nutzung von Leichter Sprache auf. Dort wird jedoch auch auf Art. 21 der UN-BRK verwiesen, der deutlich mehr Formen wahrnehmbarer Kommunikation aufführt. Katrin Hinternesch, Projektkoordinatorin Gelingende Kommunikation der Vielfalter gGmbH, erläuterte die Bandbreite der Kommunikationsformen und zeigt anhand von Praxisbeispielen mögliche Methoden und Hilfsmittel, die Leistungsträger einsetzen können.
Andrea Fabris, Referentin für Gesundheits- und Sozialpolitik beim Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter (BSK) e.V., gab einen Überblick über die Beratungslandschaft für Menschen mit Behinderungen. Sie erläuterte die gesetzlichen Änderungen und die Bedeutung von Netzwerk- und Kooperationsstrukturen, um Erfahrungen und Expertenwissen zielgerichtet einzubringen.
Wir haben schon mehrfach die Erfahrung gemacht, dass der Träger der Eingliederungshilfe auf beantragte Leistungen gar nicht reagiert,oder nur Teile der beantragten …
Ich habe die Erfahrung gemacht, dass nahezu keine Unterstützung erfolgt, beispielsweise dabei einen geeigneten Anbieter zu finden. Es wird auf allgemeine Wegweiser …
Was beinhaltet die Fähigkeit zur Kommunikation mit allen Beteiligten (§ 97 SGB IX) gegenüber Personen mit geistiger oder seelischer Behinderung?