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Die Einheitliche Ansprechstelle für Arbeitgeber nach § 185a SGB IX – ein Einblick aus Berlin

13. Juni 2024

Die Einheitliche Ansprechstelle für Arbeitgeber nach § 185a SGB IX – ein Einblick aus Berlin

Durch das Teilhabestärkungsgesetz wurden ab dem 1. Januar 2022 bundesweit „Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber“ nach § 185a SGB IX eingeführt. Lena Unfried und Sabine Pfennig-Engel von der Fortbildungsakademie der Wirtschaft (FAW gGmbH) gaben in Ihrem Vortrag Einblicke in die Arbeit als Einheitliche Ansprechstelle für Arbeitgeber (EAA) in Berlin.

Im Rahmen ihres digitalen Vortrags berichteten Lena Unfried und Sabine Pfennig-Engel, FAW gGmbH, über ihre Erfahrungen als EAA in Berlin. Sie gingen dabei zunächst auf die rechtlichen Grundlagen sowie die Beratungsleistungen der EAA ein. Hierbei schilderten sie ihre Erfahrungen beim Informieren, Beraten und Unterstützen von Arbeitgebenden bei der Ausbildung, Einstellung und Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen. Sie gaben u. a. Einblicke darin, welche Sorgen und Ängste seitens der Unternehmen bezüglich der Einstellung von Menschen mit Behinderungen an sie herangetragen werden. Im weiteren Verlauf wurde berichtet, wie die EAA Vernetzungsarbeit leistet, um für Arbeitgebende hilfreiche Kontakte herzustellen. Zudem wurde darauf eingegangen, wie die Ansprechstelle mit ihrem Beratungsangebot auf sich aufmerksam macht.

Im Rahmen der anschließenden Diskussion wurde u. a. thematisiert, inwieweit die EAA mit den Integrationsfachdiensten und der Ergänzenden Unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB) zusammenarbeitet bzw. wo die Abgrenzungen zwischen den einzelnen Beratungsangeboten liegen. Zudem wurde die unterschiedliche Struktur der EAA in den Bundesländern erörtert und darüber ausgetauscht, inwiefern die EAAs bundesweit miteinander vernetzt sind.

Präsentation

Hier finden Sie die barrierefreie Präsentation des Vortrags im PDF-Format.

Mitschnitt mit optionalen Untertiteln

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