Mit dieser und weiteren Fragen beschäftigten sich die 65 Teilnehmenden dieser digitalen Fachveranstaltung am 29. und 30. September 2020.
Die Teilnehmerschaft setze sich aus Trägern der Sozial- bzw. Eingliederungshilfe, weiteren Reha-Trägern, Leistungserbringern sowie Vertreterinnen und Vertretern von Organisationen von und für Menschen mit Behinderungen aus dem gesamten Bundesgebiet zusammen.
Programm
Das Programm dieser Veranstaltung können Sie hier als barrierefreies PDF herunterladen.
Projektvorstellung und wesentliche Rechtsänderungen durch das BTHG
Zu Beginn der digitalen Fachveranstaltung wurden der Hintergrund des BTHG, die wesentlichen Änderungen im Rahmen des BTHG, die Reformstufen, landesrechtliche Regelungen sowie derzeitige Aktivitäten des Projekts Umsetzungsbegleitung BTHG durch Tristan Fischer, Projekt Umsetzungsbegleitung BTHG, ausgeführt.
Instrumente des BTHG zur Teilhabe am Arbeitsleben – Bestandsaufnahme und Ausblick
Im anschließenden Veranstaltungsblock wurden Fragen zum vorab aufgezeichneten Vortrag "Instrumente des BTHG zur Teilhabe am Arbeitsleben - Bestandsaufnahme und Ausblick" von Frau Prof. Dr. Katja Nebe, Lehrstuhlinhaberin der Professur für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht und Recht der Sozialen Sicherheit an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, aufgegriffen.
Frau Prof. Dr. Nebe erläuterte in ihrem Vortrag zunächst die Zuständigkeiten der Reha-Träger bei Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben. Darauf aufbauend thematisierte sie vor allem die drei neuen Leistungsarten zur Teilhabe am Arbeitsleben – das Budget für Arbeit, andere Leistungsanbieter sowie das Budget für Ausbildung. Bei der Beschreibung der Leistungsarten ging Frau Prof. Dr. Nebe jeweils auf die Kriterien Voraussetzungen, Zielgruppen sowie Finanzierung ein. Zudem wurde die notwendige Kooperation der im Prozess beteiligten Akteure – Reha-Träger, Integrationsfachdienste, WfbM, andere Leistungsanbieter – angesprochen.
Die Fragen ider Teilnehmenden betrafen vor allem Themen wie die Finanzierung von Fahrtkosten sowie von Assistenzleistungen bei Bezug von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben. Außerdem wurde die Versicherungsfreiheit in der Arbeitslosenversicherung bei Bezug des Budgets für Arbeit erörtert.
Podiumsdiskussion: Inklusion von Menschen mit Behinderung in den ersten Arbeitsmarkt – greifen die gesetzlichen Möglichkeiten und finanzielle Anreize? Wo stehen wir heute?
Mit diesen und weiteren Fragen beschäftigte sich die Podiumsdiskussion im Rahmen der digitalen Fachveranstaltung. Moderiert von Lothar Guckeisen diskutierten folgende Vertreterinnen und Vetreter der Reha-Träger, der Integrationsämter, der Berufsbildungswerke, der Jobcenter sowie der Leistungsberechtigten den Umsetzungsstand der neuen Leistungsarten:
- Tanja Ergin, Geschäftsführerin der BAG BBW e.V
- Cornelia Ermeier, Interessensvertreterin der Menschen mit Behinderungen
- Annette Esser, Leitung des Fachbereichs Eingliederungshilfe I+II LVR
- Melanie Glücks, LVR - Inklusionsamt
- Matthias Schulze-Böing, Geschäftsführer, MainArbeit, Kommulaes Jobcenter Offenbach
Neben der Diskussion über den Status quo, die Herausforderungen und Perspektiven bzgl. der neuen Leistungsarten wurden auch die aktuellen und zukünftigen Auswirkungen der Corona-Pandemie auf den allgemeinen Arbeitsmarkt thematisiert. Hier ging es vor allem darum, inwieweit die berufstätigen Menschen mit Behinderungen von der wirtschaftlichen Rezession betroffen sind und wie sie mit den geänderten Arbeitsbedingungen (starker Anstieg der Nutzung von Home-Office) zu Recht kommen.
Arbeitsgruppenphase und anschließende Diskussion im Plenum: Wie sind die Erfahrungen der Teilnehmenden mit den Instrumenten des BTHG zu Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben?"
Im Anschluss an die Podiumsdiskussion konnten sich die Teilnehmenden im Rahmen von Arbeitsgruppen über die neuen Leistungsarten zur Teilhabe am Arbeitsleben austauschen. In den Gruppen wurde u.a. die Rolle der WfbM im Rahmen des Budgets für Arbeit und des Budgets für Ausbildung erörtert. Für eine effektivere Vermittlung von potentiellen Leistungsberechtigten wurde von Teilnehmenden eine Prämie für die WfbM diskutiert. So würde die Motivation, leistungsfähige Mitarbeiter auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zu vermitteln, befördert.
Des Weiteren merkten die Teilnehmenden die fehlende Kommunikation der neuen Leistungsarten an. Oftmals herrsche Unwissenheit seitens der Wirtschaft über die finanziellen Förderungen vor. An dieser Stelle sei mehr Werbung für die neuen Leistungsarten notwendig. Neben der Werbung sei jedoch auch eine engere Betreuung für Unternehmen wünschenswert.
Arbeit, Arbeit, nichts als Arbeit?! Was bietet das BTHG für Chancen in der beruflichen Teilhabe für Menschen mit Behinderung?
Den zweiten Veranstaltungstag eröffnete Michael Schweiger, Geschäftsführer und Bereichsleiter der Arinet GmbH, mit einem Vortrag über seine jahrelange Erfahrung als Integrationsfachdienstleister. Er ging zum einen auf die Herausforderungen bei der Vermittlung von Menschen mit Behinderungen auf den ersten Arbeitsmarkt ein. Dabei betonte er, wie wichtig die Kooperation der im Prozess beteiligten Akteure sei. Zum anderen teilte er seine Erfahrungen, die er mit Unternehmen sammeln konnte, die Menschen mit Behinderungen mittels des Budgets für Arbeit eingestellt haben.
Modellprojekt BÜWA (Begleiteter Übergang auf den ersten Arbeitsmarkt) - Erfahrungen aus sechs Jahren Vermittlung von Menschen mit Behinderungen in Arbeitsverhältnisse
Im ersten Teil seines Vortrags ging Thomas Wedel, Geschäftsführung der Boxdorfer Werkstatt -BZB gemeinnützige GmbH, auf seine Erfahrungen mit dem Modellprojekt BÜWA ein. Das von 2014 bis 2019 durchgeführte Modellprojekt verfolgte das Ziel, mehr Menschen mit Behinderungen zu motivieren, den Weg aus der WfbM auf den ersten Arbeitsmarkt zu gehen. Mehr potentielle Arbeitgeber sollten dafür gewonnen werden, Werkstattbeschäftigte einzustellen. Zudem sollten die WfbMs bei ihren Bemühungen zur Förderung des Übergangs von Beschäftigten auf den allgemeinen Arbeitsmarkt unterstützt werden. Am Ende der Projektlaufzeit konnten von insgesamt 256 Teilnehmenden 100 in Beschäftigungsverhältnisse auf dem ersten Arbeitsmarkt vermittelt werden. Dies entspricht einer Vermittlungsquote von 39 Prozent. Aufgrund des Erfolgs wurde das Projekt verstetigt.
Im zweiten Teil des Vortrags ging Herr Wedel auf konkrete Beispiele aus seiner Werkstatt ein. Hierbei erklärt er anschaulich, wie seine Klienten auf eine mögliche berufliche Tätigkeit auf dem ersten Arbeitsmarkt vorbereitet werden. Des Weiteren berichtete er von den Erfahrungen, die er bei der Vermittlung von potentiellen Klienten gemacht hat. Dabei ging er insbesondere darauf ein, welche praktischen Lösungen gefunden werden konnten, um seinen Klienten eine Beschäftigung auf dem ersten Arbeitsmarkt zu ermöglichen.