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Digitale Veranstaltung "Schnittstelle Pflege - EGH"

18. Juni 2020

Schnittstelle der Eingliederungshilfe mit der Hilfe zur Pflege und Pflegeversicherung

In dieser digitalen Veranstaltung schilderte Frau Elke Tiegs (Kreisverwaltung Bad Kreuznach, Modellprojekt BTHG) ihre Erfahrungen aus dem Modellprojekt. Der Fokus bei der Analyse der Schnittstelle lag auf der Unterscheidung der Bedarfsermittlung in der Eingliederungshilfe und in der Pflege. Anschließend ergänzte Herr Marcus Rietz (Projekt Umsetzungsbegleitung BTHG) den Vortrag um eine Analyse der Schnittstelle in besonderen Wohnformen (u. a. § 43a SGB XI).

Menschen mit Behinderungen, die Leistungen der Eingliederungshilfe erhalten, sind häufig zusätzlich pflegebedürftig - daher ist für sie die Schnittstellen zwischen der Eingliederungshilfe und der Pflegeversicherung (SGB XI) von zentraler Bedeutung.

Ein wichtiges Anliegen des BTHG war, „Leistungen, wie aus einer Hand“ zu ermöglichen. Dies führte zu zahlreichen Änderungen im allgemeinen Teil des SGB IX. Auch schlug sich dies in Neuerungen zum parallelen Leistungsbezug (Leistungen von verschiedenen Trägern) nieder. Menschen, die eine Behinderung haben und einen Pflegebedarf aufweisen, können auch nach der Reform die Leistungen der Eingliederungshilfe und der Pflegeversicherung nebeneinander in Anspruch nehmen (§ 13 Abs. 3 SGB XI). Dies begründet der zuständige Bundestagsausschuss richtigerweise damit, dass Pflege und Eingliederungshilfe auch nach Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs unterschiedliche Aufgaben haben.

Leistungen der Eingliederungshilfe und der Pflegeversicherung lassen sich jedoch in der Praxis nicht immer klar voneinander abgrenzen. Während es die Aufgabe der Eingliederungshilfe ist, die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Leben in der Gesellschaft zu fördern, zielen die Leistungen der Pflegeversicherung darauf ab, die gesundheitlich bedingten Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten des Pflegebedürftigen zu kompensieren. Zudem handelt es sich bei der Eingliederungshilfe um eine steuerfinanzierte Leistung, die bedarfsdeckend zu gewähren ist. Leistungen der Pflegeversicherung sind hingegen Versicherungsleistungen, die betragsmäßig begrenzt sind.

Der Fokus bei der Analyse der Schnittstelle lag auf der Unterscheidung der Bedarfsermittlung in der Eingliederungshilfe und in der Pflege. Anschließend ergänzte Herr Marcus Rietz (Projekt Umsetzungsbegleitung BTHG) den Vortrag um eine Analyse der Schnittstelle in besonderen Wohnformen (u. a. § 43a SGB XI).

Präsentationen

Hier finden Sie die barrierefreien Präsentationen der Vorträge als PDF.

 

Vortrag: Schnittstelle Pflege / Eingliederungshilfe

Referierende: Elke Tiegs, Kreisverwaltung Bad Kreuznach, Modellprojekt BTHG

 

Vortrag: Schnittstelle der Eingliederungshilfe mit der Hilfe zur Pflege und Pflegeversicherung
Referierende: Marcus Rietz, Projekt „Umsetzungsbegleitung Bundesteilhabegesetz"

Mittschnitt ohne Untertitel

Mitschnitte

Schnittstellen der Eingliederungshilfe

In dieser Reihe beleuchten wir die verschiedenen Schnittstellen der Eingliederungshilfe zu anderen Systemen und die rechtlichen wie praktischen Herausforderungen, die dort bestehen bzw. durch die Umsetzung des BTHG entstanden sind.

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