Herr Thomas Schmitt-Schäfer, Inhaber von transfer- unternehmen für soziale innovation, wird zu den Herausforderungen für Leistungsträger und Leistungserbringer beim Zusammentreffen von Pflegebedürftigkeit und Eingliederungshilfebedarf referieren und hierbei sowohl auf die Bedarfsfeststellung im Rahmen des Gesamtplanverfahrens als auch auf die Leistungserbringung eingehen.
In diesem Webinar wird Frau Elke Tiegs (Kreisverwaltung Bad Kreuznach, Modellprojekt BTHG) ihre Erfahrungen aus dem Modellprojekt schildern. Dabei wird sie bei der Analyse der Schnittstelle den Fokus auf die Unterscheidung der Bedarfsermittlung in der Eingliederungshilfe und in der Pflege legen. Zudem wird bei der Analyse auf Hilfen außerhalb einer besonderen Wohnform beschränkt. Herr Marcus Rietz (Projekt Umsetzungsbegleitung BTHG) wird den Vortrag um eine Analyse der Schnittstelle in besonderen Wohnformen ergänzen.
Auch nach Einführung der Pflegestärkungsgesetze I-III, eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs und dem Gesetz zur Stärkung des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz - BTHG) sind die praktischen Herausforderungen bei der Abgrenzung von Leistungen aus unterschiedlichen Systemen nicht vollständig beseitigt. Teilweise scheinen sich die Leistungen zu überschneiden, teilweise besteht Klärungsbedarf, weil der Gesetzgeber ausfüllungsbedürftige unbestimmte Rechtsbegriffe verwendet. Die Veranstaltung gab den Teilnehmerinnen und Teilnehmern Gelegenheit, die Regelungsinhalte und die Intention des Gesetzgebers besser zu verstehen, sowie Kriterien zu entwickeln, anhand derer sie zu Lösungen im Einzelfall und unter Berücksichtigung des Wunsch- und Wahlrechts des Leistungsberechtigten finden.
Fallen ausschließlich beitragsfreie Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben mit einer ambulanten Hilfe zur Pflege aufeinander, besteht ein (vermeintlicher) Dissens …
Wie sieht es bei gleichzeitigem Bezug von Jugendhilfeleistungen und Leistungen der Pflege oder Eingliederungshilfe in stationären Einrichtungen aus, z.B. …
Wie erfolgt die Einkommens- und Vermögensanrechnung bei Bezug von Eingliederungshilfe, Hilfe zur Pflege und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ab dem Jahr …
Kann eine leistungsberechtigte Person, die in einer Einrichtung der EGH lebt, aufgrund des hohen Pflegebedarfs auch gegen ihren Willen in eine Pflegeinrichtung verlegt …
Findet § 103 Abs. 2 SGB IX nur für sog. "nicht-pflegeversicherte" Personen Anwendung oder gelten die dortigen Regelungen auch für den Fall, dass ein SGB XI-Versicherter …
Stellt der EGH-Träger auch den Pflegebedarf fest, wenn die EGH die Pflege umfasst? Oder ist der Träger der Hilfe zur Pflege trotzdem an der Bedarfsermittlung zu …
Menschen mit Behinderungen, die ihren Alltag mit Hilfe persönlicher Assistenten organisieren, haben i.d.R. sowohl einen pflegerischen als auch einen Bedarf an …
Welche Leistungen der Behandlungspflege nach § 43 SGB XI können in Einrichtungen der Eingliederungshilfe erbracht werden?
Laut Rechtsprechung sind Leistungen zur Hilfe zur Pflege grundsätzlich unbefristet zu bewilligen. Gilt dies auch im Zusammenhang mit dem Lebenslagenmodell?
Die Praxis bei den Trägern der Sozialhilfe in 2017 hat gezeigt, dass die gesetzlichen Regelungen bereits jetzt zu weiteren Ausgrenzungen der Menschen mit Behinderungen …