Dritter Teilhabeverfahrensbericht veröffentlicht

3. Januar 2022

Dritter Teilhabeverfahrensbericht veröffentlicht

Die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) hat im Dezember 2021 den dritten Teilhabeverfahrensbericht nach § 41 SGB IX veröffentlicht. Der Bericht wird jährlich erstellt und beinhaltet Angaben der Rehabilitationsträger u.a. zur Anzahl der Anträge auf Rehabilitation, zur Anzahl der Weiterleitung, zur Nichteinhaltung der Fristen, zur Verfahrensdauer, zur Anzahl der Teilhabeplanverfahren und zum Persönlichen Budget.

Dem dritten Teilhabeverfahrensbericht liegen Daten von 1064 Rehabilitationsträgern für das Jahr 2020 vor. Dies entspricht einer Meldequote von fast 85 Prozent aller Reha-Träger. Die Anzahl der Anträge auf Leistungen zur Rehabilitation lag im Jahr 2020 bei 2,8 Mio. und damit fast 15 Prozent unter dem Vorjahr. Dies wird insbesondere auf die Auswirkungen der Corona-Pandemie zurückgeführt. Von den gestellten Anträgen wurden 7,7 Prozent gemäß den Vorgaben des § 14 Abs. 1 Satz 2 SGB IX weitergeleitet. Bei 14,1 Prozent der Fälle wurde die Zwei-Wochen-Frist zur Zuständigkeitsfeststellung überschritten. Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer lag bei 21,7 Tagen.

Im Berichtsjahr wurden in 4636 Fällen trägerübergreifende Teilhabeplanungen und 899 Teilhabeplankonferenzen durchgeführt. Die Zahl der Teilhabeplanungen hat sich damit gegenüber dem Vorjahr um 12,2 Prozent erhöht; die Anzahl der Teilhabeplankonferenzen verringerte sich um 31,2 Prozent. Insgesamt gab es 2193 Erstattungsverfahren nach § 16 Abs. 2 Satz 2 SGB IX.

Weiterhin wurden im Jahr 2020 6911 Persönliche Budgets beantragt und 6821 Persönliche Budgets bewilligt, was einen Anstieg von 7,1 Prozent bzw. 14,5 Prozent gegenüber dem Vorjahr darstellt.

Den dritten Teilhabeverfahrensbericht können Sie hier herunterladen:

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