In dieser digitalen Veranstaltung schilderten Frau Silke Herbst und Frau Barbara Eder (Bezirk Oberbayern, Modellprojekt BTHG) anhand von ausgewählten Fällen ihre Erfahrungen mit der Umstellung der Einkommens- und Vermögensanrechnung auf ein Beitragsverfahren.
In dieser digitalen Fachveranstaltung referierte Frau Katharina Münnich (Referatsleitung „Allgemeine Rechtsangelegenheiten Ämter G und SI“, Behörde für Arbeit, Soziales, Familie
und Integration der Freie und Hansestadt Hamburg) über die jeweiligen Regelungen zur Einkommens- und Vermögensanrechnungen in den einzelnen Sozialgesetzbüchern. Dabei stellte sie vor allem dar, wie sich die Regelungen bei gleichzeitigem Bezug von Leistungen des SGB IX sowie von Leistungen aus den anderen Sozialgesetzbüchern ausgestalten.
Tristan Fischer, wissenschaftlicher Referent im Projekt Umsetzungsbegleitung BTHG, ging auf die ab 2020 geltenden Regelungen zum Thema Einkommen und Vermögen ein und stellte dar, was sich mit den Neuregelungen geändert hat.
Wenn jemand im Alter von über 65 Jahren erstmals Eingliederungshilfeleistungen und gleichzeitig Leistungen der Hilfe zur Pflege erhält, gelten dann die Einkommens- und …
Gilt die Vermögensgrenze der Grundsicherung bei gleichzeitigem Bezug von Grundsicherung und Eingliederungshilfe? Beispiel: Der Klient ist in einer WfbM, wohnt stationär …
Wie sieht es bei gleichzeitigem Bezug von Jugendhilfeleistungen und Leistungen der Pflege oder Eingliederungshilfe in stationären Einrichtungen aus, z.B. …
Gilt die Vermögensfreigrenze von 5.000 Euro auch für die Leistungen der Eingliederungshilfe, d.h. dürfte bei einem Vermögen von 20.000 Euro der …
Wie sieht es mit der Anrechnung von einer Lebensversicherung bei der Eingliederungshilfe aus? Mein früherer Chef hat für seine Angestellten vor ca. 25 Jahren eine …
Wie wird in der Eingliederungshilfe das gemeinsame Vermögen in einer Ehe angerechnet, wenn das Partnervermögen nicht mehr berücksichtigt wird? Zum Beispiel bei …
Wenn der Lebenspartner die Einkommensgrenze des § 136 Abs. 3 SGB IX überschreitet, erhöht sich dann der Freibetrag für das Kind?
Können Sie bitte den Unterschied zwischen Netto- und Bruttoprinzip bei der Heranziehung von Einkommen und Vermögen erklären?
Zu den Leistungen der Eingliederungshilfe ist gemäß § 92 SGB IX ein Beitrag aufzubringen. Für die Ermittlung dieses Beitrags sind nach § 135 SGB IX die Summe der …
Es sind Steuererleichterungen (Home Office Pauschale, Erhöhung der Pauschale für Menschen mit Behinderungen sowie der Wegfall des Solidaritätszuschlags) beschlossen …