Das Budget für Ausbildung kann gelingen – Erfahrungen aus Hamburg und Berlin
Julia Zeller (VIA Blumenfisch) und Sven Neumann (Elbe-Werkstätten) stellten im Rahmen der digitalen Fachveranstaltung die Umsetzung des Budgets für Ausbildung in Berlin und Hamburg vor. Dabei thematisierten sie zunächst die rechtlichen Rahmenbedingungen des Budgets. Zudem skizzierten sie die Rolle der Werkstatt für Menschen mit Behinderung (WfbM) bei der Unterstützung bei der Suche nach Praktika, Ausbildungsplätzen sowie bei der Anleitung und Begleitung im Betrieb.
Bundesweit wurde erst eine mittlere zweistellige Anzahl an Budgets zugelassen. Alleine in Hamburg und Berlin können die beiden Referierenden auf Erfahrungen von 24 Budgets zurückgreifen. Im weiteren Verlauf ihres Erfahrungsberichts gingen Sie auf die Zusammenarbeit mit den unterschiedlichen Rehabilitationsträgern ein und legten ihre Planung bzgl. der Anleitung und Begleitung vor. Dabei schilderten sie u. a. wie die Begleitung refinanziert wird und mit welchen Stundensätzen hierbei kalkuliert wird. Darüber hinaus gaben sie auch zu bedenken, dass Unternehmen für die Ausbildung von Menschen mit Behinderungen einen rehapädagogischen Zusatzausbildungsschein benötigen, der oftmals nur bei Inklusionsunternehmen vorliegt.
Am Ende des Vortrags zogen sie ein Resümee über ihre bisherigen Erfahrungen und machten deutlich, dass das Budget erst langsam bekannt wird und weiterhin viel Netzwerkarbeit notwendig ist, damit potenzielle Arbeitgeber, Rehabilitationsträger sowie Budgetnehmende auf das Instrument aufmerksam werden. Zudem würden sie eine Erweiterung des Budgets auf schulische und Zweit-Ausbildungen begrüßen.
Mitschnitt Andere Leistungsanbieter als Alternative zur WfbM – ein Erfahrungsbericht
Im Rahmen des Vortrags ging Michael Jahn von der Diakonie Rosenheim zunächst auf die Herausforderungen im Zulassungsverfahren als Anderer Leistungsanbieter sowie in der Anwerbung potenzieller leistungsberechtigter Personen ein. Zudem erläuterte er den Aufbau eines Netzwerks sowie die damit zusammenhängenden Erfolgskriterien in der Arbeit mit leistungsberechtigten Personen. In diesem Rahmen hat Lukas Uebelacker von seinen Erfahrungen im Wechsel von der WfbM zu einem Anderen Leistungsanbieter berichtet und ist auf Herausforderungen sowie praktische Veränderungen in der alltäglichen Arbeit eingegangen. Die Teilnehmenden stellten insbesondere Fragen zum Übergangsprozess von der Werkstatt zu Anderen Leistungsanbietern sowie der finanziellen Zuständigkeit in den einzelnen Prozessschritten.
Die Einheitliche Ansprechstelle für Arbeitgeber nach § 185a SGB IX – ein Einblick aus Berlin
Im Rahmen ihres digitalen Vortrags berichteten Lena Unfried und Sabine Pfennig-Engel, FAW gGmbH, über ihre Erfahrungen als EAA in Berlin. Sie gingen dabei zunächst auf die rechtlichen Grundlagen sowie die Beratungsleistungen der EAA ein. Hierbei schilderten sie ihre Erfahrungen beim Informieren, Beraten und Unterstützen von Arbeitgebenden bei der Ausbildung, Einstellung und Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen. Sie gaben u. a. Einblicke darin, welche Sorgen und Ängste seitens der Unternehmen bezüglich der Einstellung von Menschen mit Behinderungen an sie herangetragen werden. Im weiteren Verlauf wurde berichtet, wie die EAA Vernetzungsarbeit leistet, um für Arbeitgebende hilfreiche Kontakte herzustellen. Zudem wurde darauf eingegangen, wie die Ansprechstelle mit ihrem Beratungsangebot auf sich aufmerksam macht.
Im Rahmen der anschließenden Diskussion wurde u. a. thematisiert, inwieweit die EAA mit den Integrationsfachdiensten und der Ergänzenden Unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB) zusammenarbeitet bzw. wo die Abgrenzungen zwischen den einzelnen Beratungsangeboten liegen. Zudem wurde die unterschiedliche Struktur der EAA in den Bundesländern erörtert und darüber ausgetauscht, inwiefern die EAAs bundesweit miteinander vernetzt sind.